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Datenschutz und Datensicherheit

Der elektronische Aufenthaltstitel bietet sehr große Sicherheit für Ihre Daten. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und sorgt dafür, dass Ihre persönlichen Daten sicher sind. Durch technische Mechanismen wird verhindert, dass Informationen unberechtigt ausgelesen, kopiert oder verändert werden.

Im Gegensatz zu einfachen Funkchips, wie sie beispielsweise in Schlüsselkarten oder Skipässen verwendet werden, sendet der elektronische Aufenthaltstitel die auf ihm gespeicherten Informationen nicht an jedes beliebige Datenlesegerät. Die Entfernung zwischen Lesegerät und Ausweis ist auf wenige Zentimeter beschränkt.
Bevor Daten übertragen werden, prüft der Ausweis, ob der anfragende Dienst oder die anfragende Behörde die Berechtigung zur Datenabfrage haben. Ein unbemerktes Auslesen Ihrer Daten aus größerer Entfernung ist nicht möglich.
Darüber hinaus sind alle Informationen und Übertragungen mit international anerkannten und etablierten technischen Verfahren (Verschlüsselung und Signatur) sicher geschützt.

Biometrische Daten

Der elektronische Aufenthaltstitel enthält ein digitales Lichtbild und zwei digitale Fingerabdrücke. Diese sogenannten biometrischen Merkmale dienen ausschließlich den staatlichen Behörden zur sicheren Feststellung der Echtheit des Dokuments und der Zugehörigkeit zum Inhaber. Die biometrischen Merkmale dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nur von berechtigten staatlichen Stellen eingesehen werden wie:

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Ausländerbehörden
  • Polizei des Bundes und der Länder
  • Behörden der Zollverwaltung zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung von Ausländern
  • weitere Bereiche der Zollverwaltung
  • Bundesamt für Güterverkehr
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Behörden der Leistungsverwaltung (zum Beispiel für Sozialhilfe)

Die Fingerabdruckdaten bleiben solange in der Ausländerbehörde gespeichert, bis Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel abholen. Sie werden spätestens dann unwiderruflich gelöscht, wenn Sie Ihr neues Dokument erhalten. Auch bei der Bundesdruckerei GmbH, die den elektronischen Aufenthaltstitel herstellt, erfolgt keine Speicherung Ihrer Daten. Sobald Sie Ihr neues Dokument abholen, sind die Fingerabdruckdaten nur noch im Chip Ihres elektronischen Aufenthaltstitel gespeichert. Eine bundesweite biometrische Datenbank ist gesetzlich unzulässig.

Bei Kontrollen können Sie gebeten werden, Ihre Finger auf ein entsprechendes Gerät zu legen. Dieses vergleicht dann die aufgelegten Finger mit den Fingerabdruckdaten, die im Chip Ihres elektronischen Aufenthaltstitel gespeichert sind. Der Abgleich erfolgt nur zwischen Ihnen und Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel.

Nebenbestimmungen (Auflagen)

Wenn ein elektronischer Aufenthaltstitel mit Nebenbestimmungen ausgestellt worden ist, werden auch die Nebenbestimmungen im Chip des elektronischen Aufenthaltstitel gespeichert. Auf die Nebenbestimmungen dürfen nur hoheitliche Stellen (zum Beispiel Polizei und Zoll) zugreifen. Dazu muss das Dokument vorliegen. Ein Auslesen über das Internet ist nicht möglich.

Sie behalten die volle Kontrolle – Nutzung der Online-Ausweisfunktion

Auch bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion sind Ihre persönlichen Informationen im Internet sicher. Nur wer den elektronischen Aufenthaltstitel in seinem Besitz hat und die 6-stellige Geheimnummer (PIN) kennt, kann Informationen zur elektronischen Übermittlung freigeben.
Dazu weisen Sie sich mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel gegenüber Diensteanbietern aus, die von der staatlichen Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) geprüft und zugelassen worden sind. Nur solche Anbieter erhalten die technische Möglichkeit, die Ausweisdaten ihrer Kunden abzufragen. Die Vergabestelle prüft bei jedem einzelnen Diensteanbieter, ob er sich an die Datenschutzbestimmungen hält und welche Daten für die Abwicklung des Dienstes überhaupt erforderlich sind.
Letztendlich entscheiden Sie aber mit Eingabe der PIN, welche Daten übermittelt werden.

Ihr Beitrag zum sicheren Umgang mit dem elektronischen Aufenthaltstitel im Internet

Das Gesamtsystem, das die Daten des elektronischen Aufenthaltstitel vor unberechtigten Zugriffen schützt, ist auf einem sehr hohen technischen Sicherheitsniveau. Das Sicherheitsniveau des Chips selbst gilt sogar als höchstmöglicher Standard. Alle verwendeten Protokolle und Mechanismen beim elektronischen Aufenthaltstitel wurden von Fachleuten getestet. Die Sicherheit hängt jedoch auch immer von den Sicherheitsmechanismen Ihres Computers ab.

Auch Sie selbst müssen also dazu beitragen, dass die Sicherheit dauerhaft erhalten bleibt. Bitte gehen Sie mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel genauso sorgsam um, wie mit Ihrer Geldkarte. Beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise:

  • Bewahren Sie den elektronischen Aufenthaltstitel immer sicher auf. Lassen Sie ihn nicht unbeaufsichtigt zurück, wenn ein anderer Zugriff darauf haben könnte.
  • Ein sehr wichtiger Punkt beim Schutz Ihrer persönlichen Daten ist die Aufbewahrung der PIN. Geben Sie Ihre PIN nicht an Dritte weiter. Wenn Sie sich die PIN aufschreiben, bewahren Sie sie nicht zusammen mit dem elektronischen Aufenthaltstitel auf (zum Beispiel im Portemonnaie).
  • Notieren Sie die PIN keinesfalls auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel.
  • Wenn Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verlieren, müssen Sie den Verlust unverzüglich in Ihrer Ausländerbehörde anzeigen und die Online-Ausweisfunktion dort oder über den telefonischen Sperrnotruf sperren lassen.

Verträge sicher im Internet schließen mit der elektronischen Unterschrift

Beim rechtsverbindlichen Abschluss digital vorliegender Verträge über das Internet wird die eigenhändige Unterschrift durch ein sogenanntes Signaturzertifikat ersetzt. Die elektronische Signatur lässt den Empfänger eines Dokumentes (Vertragspartner) erkennen, ob Dokumente nach dem digitalen Unterschreiben, verändert wurden.

Schutz Ihrer Daten im Internet

  • Aktualisieren Sie regelmäßig Ihr Virenschutzprogramm, Ihre Firewall, Ihr Betriebssystem und die „AusweisApp”. Nutzen Sie die Sicherheitsupdates des jeweiligen Softwareherstellers.
  • Abbildung der Tastatur AusweisApp

    Wenn Sie ein Basislesegerät ohne eigene Tastatur verwenden und sich nicht sicher sind ob Ihr Computer frei von Schadsoftware ist, nutzen Sie zur Eingabe der PIN die in die „AusweisApp” integrierte Bildschirmtastatur. Diese können Sie mit der Maus bedienen. Weitere Informationen zu Lesegeräten und der „AusweisApp” finden Sie in der Rubrik "Das brauchen Sie".
  • Legen Sie den elektronischen Aufenthaltstitel nur dann auf das Lesegerät, wenn Sie ihn im Internet nutzen wollen.
  • Ändern Sie Ihre PIN regelmäßig. Das können Sie kostenfrei und in wenigen Schritten am eigenen PC erledigen. Wählen Sie als PIN keine Zahlenfolge, die auf dem Ausweis aufgedruckt ist (zum Beispiel das Geburtsdatum oder die Zugangsnummer) oder leicht zu erraten wäre (zum Beispiel „123456“).

Weitere Informationen zu diesem Thema und wie Sie sich sicher im Internet bewegen, finden Sie zum Beispiel auch auf den Internetseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Datum 18.01.2011

Zusatzinformationen

Dieser Artikel ist in diesen Sprachen verfügbar:

Fragen und Antworten

Behalten die alten Aufenthaltstitel ihre Gültigkeit?

Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre dort eingetragene Gültigkeit längstens bis 31.08.2021.

Warum wird der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt?

Zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, um die Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige der Europäischen Union einheitlich zu gestalten. Außerdem soll die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument durch die Nutzung biometrischer Daten erhöht und damit missbräuchliche Nutzung verhindert werden.

Welche Daten werden im Chip des elektronischen Aufenthaltstitels gespeichert?

Es werden die Daten gespeichert, die auf dem Kartenkörper aufgedruckt sind (z. B. Vorname/Vornamen, Familienname, Anschrift). Außerdem enthält der Chip die biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) und eventuell vorhandene Nebenbestimmungen (Auflagen).

Kann ich meine im Chip des elektronischen Aufenthaltstitels gespeicherten Daten ansehen?

Jede Ausländerbehörde ist mit Lesegeräten ausgestattet. Dort können Sie sich jederzeit die im Chip gespeicherten Daten ansehen. Dazu müssen Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel vorlegen.