Die Online-Ausweisfunktion
Was ist das genau?
Neue Möglichkeiten des elektronischen Aufenthaltstitels bietet die Online-Ausweisfunktion. Dieser Identitätsnachweis ermöglicht es, sich im Internet oder zum Beispiel auch an Verkaufsautomaten sicher und eindeutig auszuweisen – im Sinne von „Das bin ich“.
Wenn Sie sich also für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion entscheiden, können Sie Ihre Identität in der elektronischen Kommunikation mit dem elektronischen Aufenthaltstitel nachweisen. Auch ohne persönlich anwesend zu sein, können Sie sich mit dieser elektronischen Identität überall dort ausweisen, wo Dienstleistungen personenbezogen, also direkt für den Einzelnen angepasst, angeboten werden. Solche Dienste können die Online-Services von privatwirtschaftlichen Unternehmen wie zum Beispiel Online-Shops, Banken, E-Mail-Anbietern oder sozialen Netzwerken sein. Aber auch Anbieter aus der Verwaltung, zum Beispiel die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle, können die Funktionalitäten des elektronischen Aufenthaltstitels im Rahmen von E-Government-Dienstleistungen nutzen.
Wo kann ich die Online-Ausweisfunktion nutzen?
Wie funktioniert die Online-Ausweisfunktion?
In Kombination mit der persönlichen Geheimnummer kann der elektronische Aufenthaltstitel künftig für Login und Registrierung bei Online-Diensten verwendet werden.
Der elektronische Aufenthaltstitel kann diesen Diensten notwendige Daten bereitstellen (zum Beispiel Namen und Anschrift des Dokumenteninhabers). Solche Daten müssen häufig für die Erstanmeldung, zum Ausfüllen von Formularen und Anträgen oder zum Abschluss von Verträgen angegeben werden. Welche Daten übertragen werden, entscheidet letztendlich aber immer der Karteninhaber und bestätigt die Übertragung durch Eingabe seiner PIN. Die Informationen werden mit der Online-Ausweisfunktion sekundenschnell und fehlerfrei an die elektronische Anwendung übertragen.
Nur Diensteanbietern, die über ein Berechtigungszertifikat verfügen, wird der Zugriff auf die personenbezogenen Daten gewährt. Die staatliche Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) prüft vor der Vergabe der Berechtigung die Identität des Diensteanbieters, die Plausibilität seines Antrags und ob der Anbieter die Datenschutzbestimmungen einhält. Außerdem wird festgelegt, welche Datenkategorien der Anbieter zur Erbringung seines Dienstes auslesen darf.
Die Daten, die an den Diensteanbieter übermittelt werden sollen, werden Ihnen vorab zur Auswahl angezeigt. Erst durch Eingabe Ihrer Geheimnummer (PIN) lassen Sie die Datenübermittlung zu. Ihre Daten werden im Rahmen der Online-Ausweisfunktion ausschließlich an den Anbieter des Dienstes übertragen.
Welche Daten/Informationen werden übertragen?
Folgende Merkmale werden bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion immer übertragen:
- Angabe, ob der elektronische Aufenthaltstitel gültig ist
- sogenanntes Sperrmerkmal (damit weiß der Diensteanbieter, ob die Online-Ausweisfunktion gesperrt wurde)
Folgende Daten können nur mit Ihrer Zustimmung übermittelt werden:
- Familiennamen
- Vorname/Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Anschrift
- Dokumentenart
- sogenannte Pseudonymfunktion
- Staat, der das Dokument ausgestellt hat
- sogenannte Altersbestätigung (ob Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben)
- sogenannte Wohnortbestätigung (ob Sie an einem bestimmten Ort, Region, Land wohnen)
Hervorhebung als Achtung: Hinweis:
Hier können Sie kostenfrei die AusweisApp zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion herunterladen.



