Steckbrief
Der elektronische Aufenthaltstitel hat das sogenannte ID-1-Format, das mit 8,6 cm x 5,4 cm der Größe entspricht, die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Lebens kennen. Der Kartenkörper besteht aus mehreren Kunststoffschichten und passt durch die optimierten Abmessungen in jede Geldbörse.
Das neue Dokument enthält zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. Hierzu gehören ein Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen Linienstrukturen und Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden sowie Hologramme und Kippbilder.
Außerdem finden Sie nun auf der Vorderseite des elektronischen Aufenthaltstitels die 6-stellige Zugangsnummer. Sie ist beispielsweise zu verwenden, wenn Sie künftig die Online-Ausweisfunktion nutzen und die Geheimzahl (PIN) zur Übermittlung Ihrer Daten bereits zweimal falsch eingegeben haben.
Quelle: Bundesministerium des Innern
Auf der Rückseite des Kartenkörpers finden Sie ein Logo, das Internetanwendungen, Automaten und Kartenlesegeräte kennzeichnet, die die neuen Funktionen unterstützen.
Die beiden sich ergänzenden Halbkreise des Logos stehen für die Verwendung des Dokumentes in der Online- und der Offline-Welt. Gleichzeitig dienen sie als Symbol für das Prinzip des gegenseitigen Ausweisens zwischen Dokumentinhaber und Anbieter solcher Dienstleistungen.
Im Inneren des elektronischen Aufenthaltstitels ist ein Computerchip untergebracht, mit dem die neuen elektronischen Funktionen verwirklicht werden.
Für wen wird der elektronische Aufenthaltstitel ausgestellt?
Das Dokument wird für alle Drittstaatsangehörigen als eigenes Dokument ausgestellt.
Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit.


