BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Steckbrief

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Steckbrief

Der elektronische Aufenthaltstitel hat das sogenannte ID-1-Format, das mit 8,6 cm x 5,4 cm der Größe entspricht, die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Lebens kennen. Der Kartenkörper besteht aus mehreren Kunststoffschichten und passt durch die optimierten Abmessungen in jede Geldbörse.

Das neue Dokument enthält zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. Hierzu gehören ein Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen Linienstrukturen und Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden sowie Hologramme und Kippbilder.

Außerdem finden Sie nun auf der Vorderseite des elektronischen Aufenthaltstitels die 6-stellige Zugangsnummer. Sie ist beispielsweise zu verwenden, wenn Sie künftig die Online-Ausweisfunktion nutzen und die Geheimzahl (PIN) zur Übermittlung Ihrer Daten bereits zweimal falsch eingegeben haben.

Vorderseite eines Musterdokumentes eAT mit Beschriftung

Rückseite eines Musterdokumentes eAT mit BeschriftungQuelle: Bundesministerium des Innern

Auf der Rückseite des Kartenkörpers finden Sie ein Logo, das Internetanwendungen, Automaten und Kartenlesegeräte kennzeichnet, die die neuen Funktionen unterstützen.

Die beiden sich ergänzenden Halbkreise des Logos stehen für die Verwendung des Dokumentes in der Online- und der Offline-Welt. Gleichzeitig dienen sie als Symbol für das Prinzip des gegenseitigen Ausweisens zwischen Dokumentinhaber und Anbieter solcher Dienstleistungen.

Im Inneren des elektronischen Aufenthaltstitels ist ein Computerchip untergebracht, mit dem die neuen elektronischen Funktionen verwirklicht werden.

Für wen wird der elektronische Aufenthaltstitel ausgestellt?

Das Dokument wird für alle Drittstaatsangehörigen als eigenes Dokument ausgestellt.

Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit.

Hervorhebung als Achtung: Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die Auslieferung eines elektronischen Aufenthaltstitels einige Wochen dauert. Sie sollten Ihren Aufenthaltstitel daher rechtzeitig beantragen. Dieses gilt auch für die Beantragung eines neuen Passes. Denn nur mit einem gültigen Pass erhalten Sie einen neuen Aufenthaltstitel.

Datum 18.01.2011

Zusatzinformationen

Dieser Artikel ist in diesen Sprachen verfügbar:

Fragen und Antworten

Behalten die alten Aufenthaltstitel ihre Gültigkeit?

Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre dort eingetragene Gültigkeit längstens bis 31.08.2021.

Warum wird der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt?

Zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, um die Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige der Europäischen Union einheitlich zu gestalten. Außerdem soll die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument durch die Nutzung biometrischer Daten erhöht und damit missbräuchliche Nutzung verhindert werden.

Welche Daten werden im Chip des elektronischen Aufenthaltstitels gespeichert?

Es werden die Daten gespeichert, die auf dem Kartenkörper aufgedruckt sind (z. B. Vorname/Vornamen, Familienname, Anschrift). Außerdem enthält der Chip die biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) und eventuell vorhandene Nebenbestimmungen (Auflagen).

Kann ich meine im Chip des elektronischen Aufenthaltstitels gespeicherten Daten ansehen?

Jede Ausländerbehörde ist mit Lesegeräten ausgestattet. Dort können Sie sich jederzeit die im Chip gespeicherten Daten ansehen. Dazu müssen Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel vorlegen.