Unterschriftsfunktion
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAufenthalt) ist für die qualifizierte elektronische Signatur (QES), auch Unterschriftsfunktion genannt, vorbereitet.
Hervorhebung als Achtung: Hinweis:
Die Aktivierung dieser Funktion kann nur durch Sie selbst erfolgen! Dazu müssen Sie ein Signaturzertifikat und ein Lesegerät erwerben. Für die Nutzung der elektronischen Signatur muss die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein.
Wie funktioniert die Unterschriftsfunktion?
Mit der Unterschriftsfunktion können zum Beispiel digital vorliegende Verträge rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Dabei wird die eigenhändige Unterschrift durch ein sogenanntes
Signaturzertifikat ersetzt. Die elektronische Signatur lässt den Empfänger eines Dokumentes (Vertragspartner) erkennen, ob Dokumente nach dem digitalen Unterschreiben verändert wurden. Gleiches gilt für Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden, die zur Rechtsverbindlichkeit schriftlich erfolgen müssen.
Viele Textverarbeitungs- oder E-Mailprogramme bieten selbst die Möglichkeit an, das aktuell geöffnete Dokument oder eine eigene E-Mail elektronisch zu unterzeichnen. Während des Signiervorganges werden Sie aufgefordert, den elektronischen Aufenthaltstitel auf Ihr Lesegerät zu legen und die Signatur-PIN einzugeben.
Was Sie dazu benötigen
Jeder eAufenthalt-Nutzer kann die Unterschriftsfunktion nutzen. Er muss dafür ein spezielles Signaturzertifikat und ein Lesegerät erwerben. Je nach Anbieter fallen unterschiedliche Kosten an.
Das Signaturzertifikat
Das Signaturzertifikat kann bei einem zugelassenen
Signaturanbieter, auch
Zertifizierungsdiensteanbieter genannt, erworben werden. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur unter dem Punkt
„Akkreditierte ZDA“. Sie müssen das Zertifikat auf Ihren elektronischen Aufenthaltstitel laden.
Die Signatur-PIN
Zur Nutzung der Unterschriftsfunktion benötigen Sie eine separate Signatur-PIN, die Sie beim Nachladen des Signaturzertifikats selbst setzen können.
Das Lesegerät
Sie benötigen ein Komfortlesegerät mit einem PIN-
Pad und
Display, um Ihre PIN einzugeben. Bitte beachten Sie die Anleitung der jeweiligen
Softwareanwendung.
Datum 18.01.2011