BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Verlust/Diebstahl

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Verlust/Diebstahl

Sie haben Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren oder er wurde Ihnen gestohlen ?

Rufnummer der Sperrhotline, wenn der eAT verloren geht

Was müssen Sie tun?

Um einen Missbrauch des elektronischen Aufenthaltstitels bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, müssen Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen!

Das können Sie telefonisch über die Sperrhotline unter der Nummer 0180-1-33 33 33 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 Cent/Minute aus dem Mobilfunknetz - auch aus dem Ausland erreichbar) veranlassen. Dort werden Sie nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt. So kann niemand außer Ihnen Ihren elektronischen Aufenthaltstitel sperren lassen.

Hervorhebung als Achtung: Hinweis:

In diesem Fall müssen Sie zusätzlich auch Ihre zuständige Ausländerbehörde über den Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels informieren.

Sie können sich aber auch sofort (persönlich oder telefonisch) an Ihre Ausländerbehörde wenden und den Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels anzeigen. Dann werden die Mitarbeiter dort die Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der Sperrhotline vornehmen.

Hervorhebung als Achtung: Hinweis:

Sollten Sie Ihr Sperrkennwort nicht mehr wissen, müssen Sie die Meldung in jedem Fall über Ihre Ausländerbehörde vornehmen.

Sperrung der Unterschriftsfunktion

Wenn Sie den elektronischen Aufenthaltstitel auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie den Verlust oder Diebstahl sofort bei Ihrem Signaturanbieter melden und die Unterschriftsfunktion sperren lassen.

Hervorhebung als Achtung: Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass diese Sperrung nicht automatisch mit der Meldung bei der Sperrhotline oder Ausländerbehörde erfolgt. Sie müssen sich in jedem Fall persönlich an den Signaturanbieter wenden!

Datum 18.01.2011

Zusatzinformationen

Dieser Artikel ist in diesen Sprachen verfügbar:

Fragen und Antworten

Behalten die alten Aufenthaltstitel ihre Gültigkeit?

Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre dort eingetragene Gültigkeit längstens bis 31.08.2021.

Warum wird der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt?

Zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, um die Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige der Europäischen Union einheitlich zu gestalten. Außerdem soll die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument durch die Nutzung biometrischer Daten erhöht und damit missbräuchliche Nutzung verhindert werden.

Welche Daten werden im Chip des elektronischen Aufenthaltstitels gespeichert?

Es werden die Daten gespeichert, die auf dem Kartenkörper aufgedruckt sind (z. B. Vorname/Vornamen, Familienname, Anschrift). Außerdem enthält der Chip die biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) und eventuell vorhandene Nebenbestimmungen (Auflagen).

Kann ich meine im Chip des elektronischen Aufenthaltstitels gespeicherten Daten ansehen?

Jede Ausländerbehörde ist mit Lesegeräten ausgestattet. Dort können Sie sich jederzeit die im Chip gespeicherten Daten ansehen. Dazu müssen Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel vorlegen.