Verlust/Diebstahl
Sie haben Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren oder er wurde Ihnen gestohlen ?
Was müssen Sie tun?
Um einen Missbrauch des elektronischen Aufenthaltstitels bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, müssen Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen!
Das können Sie telefonisch über die Sperrhotline unter der Nummer 0180-1-33 33 33 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 Cent/Minute aus dem Mobilfunknetz - auch aus dem Ausland erreichbar) veranlassen. Dort werden Sie nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt. So kann niemand außer Ihnen Ihren elektronischen Aufenthaltstitel sperren lassen.
Hervorhebung als Achtung: Hinweis:
Sie können sich aber auch sofort (persönlich oder telefonisch) an Ihre Ausländerbehörde wenden und den Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels anzeigen. Dann werden die Mitarbeiter dort die Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der Sperrhotline vornehmen.
Hervorhebung als Achtung: Hinweis:
Sperrung der Unterschriftsfunktion
Wenn Sie den elektronischen Aufenthaltstitel auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie den Verlust oder Diebstahl sofort bei Ihrem Signaturanbieter melden und die Unterschriftsfunktion sperren lassen.


