Der elektronische Aufenthaltstitel
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAufenthaltstitel) mit zertifiziertem Chip wurde am 1. September 2011 eingeführt.
Mit Einführung des eAufenthaltstitel im Kreditkartenformat werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.
Der elektronische Aufenthaltstitel besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.
Zur Einführung des eAufenthaltstitel wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Grundlage hierfür sind die EU-Verordnungen Nummer 1030/2002 und Nummer 380/2008.
Ziel ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union einheitlich zu gestalten und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Es wird für jeden Drittstaatsangehörigen ein eigener eAufenthaltstitel ausgestellt.
Hervorhebung als Achtung: Hinweis
Wie auch der neue Personalausweis dem deutschen Bürger, wird der elektronische Aufenthaltstitel dem ausländischen Mitbürger die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen eröffnen und so helfen, Zeit und Kosten zu sparen.
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktionen (elektronischer Identitätsnachweis und elektronische Unterschriftsfunktion) ist freiwillig und kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden.
Das neue Dokument wird durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin produziert.
Elektronischer Aufenthaltstitel
Der Film erläutert Ihnen alle wichtigen Neuerungen des elektronischen Aufenthaltstitels.
Das Video können Sie auch im flv-Format herunterladen. Den Download starten Sie bitte mit der rechten Maustaste und Ihrer Wahl "Ziel speichern unter".



