Deutsche Staatsangehörige
Anspruch auf Teilnahme
Als deutscher Staatsangehöriger haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Sie aber zum Integrationskurs zulassen, wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt. Füllen Sie dafür einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs aus.
Bitte lesen Sie auch das Merkblatt zum Zulassungsantrag.
Schicken Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben an die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Welche Regionalstelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe des Auskunftssystems WebGIS.
Hervorhebung als Tipp: Tipp
Anmeldung bei einem Kursträger
Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Zulassung zum Integrationskurs (Berechtigungsschein) erhalten haben, können Sie sich einen Integrationskursträger aussuchen. Einen Integrationskursträger in Ihrer Nähe finden Sie mit Hilfe des Auskunftssystems WebGIS. Sobald Sie einen Kursträger gefunden haben, geben Sie dort Ihren Berechtigungsschein ab.
Den passenden Kurs auswählen
Der Kursträger wird Ihnen helfen, einen passenden Kurs auszuwählen. Außerdem muss er Ihnen sagen, wann der nächste Kurs beginnt. Mit Hilfe des Auskunftssystems WebGIS können Sie einen Kursträger in Ihrer Nähe suchen. Das Auskunftssystem zeigt Ihnen die Adresse und die Telefonnummer an.
Fahrtkostenzuschuss oder Fahrtkostenerstattung
Wenn Sie zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden sind und Arbeitslosengeld II bekommen, werden Ihnen die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Das gilt auch, wenn Sie vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit wurden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilnehmen.
Einen Zuschuss zu Ihren Fahrtkosten können Sie erhalten, wenn die Ausländerbehörde Sie zur Teilnahme verpflichtet hat und Sie kein Arbeitslosengeld II bekommen.
Den Antrag schicken Sie ebenfalls unterschrieben an die für Sie zuständige Regionalstelle.
Kostenbeitrag
Für jede Unterrichtsstunde des Integrationskurses müssen Sie 1,20 Euro zahlen (Kostenbeitrag). Wenn Sie sich vor dem 1. Juli 2012 zu Ihrem Integrationskurs angemeldet haben, beträgt der Kostenbeitrag 1,00 Euro. Den Rest übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 660 Stunden. Deshalb kostet Sie dieser gesamte Kurs 792,00 Euro (bei Anmeldung vor dem 1. Juli 2012 kostet er Sie 660,00 Euro). Sie müssen diesen Betrag nicht auf einmal zahlen, sondern können ihn pro Kursabschnitt á 100 Unterrichtsstunden entrichten. Wenn Sie einen Spezialkurs mit entsprechend mehr Unterrichtseinheiten besuchen, fällt auch der Kostenbeitrag höher aus (z.B. 1.152,00 Euro bei 960 Unterrichtsstunden).
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen, werden Sie auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Sie können auch dann vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Ihnen die Zahlung des Kostenbeitrages aufgrund Ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Situation besonders schwer fällt.
Den erforderlichen Antrag finden Sie rechts in der Spalte. Schicken Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Welche Regionalstelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe des Auskunftssystems WebGIS.
Hervorhebung als Tipp: Tipp
Wenn Sie von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit wurden, werden Ihnen auch die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Voraussetzung ist, dass Sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilnehmen.


