BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Einkaufen und Verbraucherschutz

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Einkaufen und Verbraucherschutz

Einkaufen

Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs können Sie in Lebensmittelmärkten, Einkaufszentren oder Fachgeschäften kaufen. Aber: Die gleichen Waren kosten in verschiedenen Läden häufig nicht gleich viel. Besonders günstige Preise – Sonderangebote – gelten oft nur für kurze Zeit. Es lohnt sich daher, sich genau zu informieren sowie Qualität und Preise zu vergleichen.

Bei größeren Anschaffungen kann es sinnvoll sein, Testberichte zu den Produkten zu  lesen. Es gibt viele Möglichkeiten herauszufinden, wie gut ein Angebot wirklich ist. Informationen und Produktbewertungen in Presseberichten, Fachmagazinen oder Veröffentlichungen im Internet bieten insbesondere die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen der Bundesländer an.

Ladenöffnungszeiten

Die Geschäfte haben in Deutschland nicht überall gleich lange geöffnet, die Öffnungszeiten unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. In der Regel sind die Geschäfte von Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr geöffnet, in manchen Bundesländern auch länger.

Einkäufe bezahlen

Sie können überall in Deutschland mit Bargeld bezahlen. Die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen, besteht ebenfalls fast uneingeschränkt. Sie brauchen dafür ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse, die Ihnen eine so genannte EC-Karte oder eine Kreditkarte zur Verfügung stellt, mit der Sie bezahlen können. Der bezahlte Betrag wird dann automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Hervorhebung als Achtung: Hinweis

Vorsicht bei Gewinnspielen: Seien Sie immer vorsichtig, wenn Sie Ihre Adresse angeben sollen. Bei Gewinnspielen werden oftmals Adressen gesammelt. Hinterher erhalten die betroffenen Kunden Werbung per Post, per E-Mail oder per Telefon. Auch Kunden- und Bonuskarten können dazu dienen, Adressen für unerwünschte Werbung zu sammeln.

 

Einkaufen im Internet

Viele Waren kann man heute über das Internet bestellen. Allerdings sind nicht alle Angebote im Internet seriös. Sie sollten deshalb gerade bei Einkäufen im Internet und bei Internetauktionen vorsichtig sein. Auf sichere Art können Sie im Internet einkaufen, wenn Sie erst dann bezahlen müssen, wenn die Ware und die Rechnung bei Ihnen angekommen sind. Ebenfalls sicher ist das so genannte Lastschriftverfahren, bei dem das Geld direkt von Ihrem Bankkonto abgebucht wird. Hierzu müssen Sie zuvor Ihre Erlaubnis geben. Das Verfahren hat den Vorteil, dass Sie Ihr Geld innerhalb von sechs Wochen von Ihrer Bank zurückholen lassen können.

Hervorhebung als Tipp: Tipp

Wenn Sie Opfer eines Betrugs im Internet geworden sind, sollten Sie so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei erstatten und den Betreiber der Internetseite informieren.

Gewährleistung und Garantie

Jeder Verkäufer muss sicherstellen, dass seine Ware keine Mängel hat. Bemerkt der Kunde innerhalb von zwei Jahren Mängel oder Fehler, die schon beim Kauf vorhanden waren, hat er einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. Das gilt auch bei reduzierter Ware und Sonderangeboten. Diesen Anspruch haben Sie natürlich nicht, wenn sich ein Produkt durch den Gebrauch abnutzt. Taucht in den ersten sechs Monaten nach einem Kauf ein Mangel auf, muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware ohne Fehler oder Mangel an Sie verkauft wurde. Wenn mehr als 6 Monate vergangen sind, müssen Sie als Kunde nachweisen, dass die Ware von Beginn an fehlerhaft war.

Hervorhebung als Achtung: Hinweis

Garantie und Gewährleistung sind nicht das Gleiche. Als Garantie bezeichnet man das Versprechen eines Herstellers, dass sein Produkt über bestimmte Eigenschaften verfügt und für eine bestimmte Dauer funktioniert. Jede Garantie ist freiwillig. Kein Hersteller muss eine Garantie für seine Ware geben.

Umtauschen

Ein Umtausch ist immer freiwillig. Kein Geschäft muss gekaufte Ware umtauschen, wenn kein Mangel vorliegt.

Hervorhebung als Tipp: Tipp

Wenn Sie etwas wegen eines Mangels zurückgeben oder umtauschen möchten, brauchen Sie dafür keine Originalverpackung. Niemand kann von Ihnen verlangen, Kartons oder Plastikfolien aufzubewahren. Auch den Kassenbon brauchen Sie nicht unbedingt. Der Bon macht es zwar leichter zu beweisen, wo ein Produkt gekauft wurde. Als Beweis dienen aber auch ein Kontoauszug oder eine Zeugenaussage.

   

Haustürgeschäfte

Ein Vertrag ist schnell unterschrieben – manchmal zu schnell, vor allem an der Haustür, im Internet oder am Telefon. Deshalb haben Sie bei Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass Sie vom Vertrag zurücktreten können und dieser dann ungültig wird. Ihren Widerruf müssen Sie nicht begründen. Sollten dennoch Probleme auftreten, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden.

Hervorhebung als Checkliste: Checkliste

Diese Regel gilt für

  • Vereinbarungen, die am Arbeitsplatz, in einer Privatwohnung, am Telefon oder in Verkehrsmitteln getroffen wurden,
  • (Kauf)Verträge, die im Internet abgeschlossen wurden,
  • Katalogbestellungen,
  • Vereinbarungen, die per Brief, Fax oder E-Mail geschlossen wurden,
  • Vereinbarungen, die auf Verkaufsausflügen (häufig Kaffeefahrten genannt) oder bei Freiluftveranstaltungen getroffen wurden.

Hervorhebung als Tipp: Tipp

Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht wirklich verstanden haben. Informieren Sie sich vor dem Kauf, wie Sie Widerspruch einlegen können und welche Ausnahmen es gibt (z. B. bei Versicherungsverträgen, Hotelbuchungen und Taxifahrten). Meist haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Warten Sie deshalb nicht zu lange, wenn Sie von einem Vertrag zurücktreten möchten.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

Datum 18.01.2011

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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