D0063 Einwilligung Datenaustausch
Typ Belehrung
Die Einwilligungserklärung dient zum Datenaustausch im Dublin-Verfahren und zur Wiederherstellung der Familieneinheit.
Das Schreiben muss lediglich vom Asylsuchenden unterschrieben werden. Eine Unterschrift durch einen Behördenmitarbeiter und Dolmetscher ist nicht erforderlich, sofern das Dokument in sämtlichen gängigen Sprachen zur Verfügung gestellt wird. Sofern das Schriftstück nicht in der relevanten Sprache vorliegt, muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden, der das Dokument übersetzt und unterschreibt.
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