Der eAufenthaltstitel kommt
Bietet viele Möglichkeiten: der neue eAufenthaltstitel in Kreditkartenformat
Ab dem 1. September 2011 erhalten in Deutschland alle Mitbürger aus Staaten außerhalb der EU (Drittstaatsangehörige) einen elektronischen Aufenthaltstitel. Der sogenannte eAufenthaltsitel wird den bisherigen Aufenthaltstitel ersetzen, der als Klebeetikett im Reisepass integriert ist.
Die technische Ausgestaltung des eAufenthaltstitels ist mit dem neuen Personalausweis für die deutschen Bürger vergleichbar. Auf einem kontaktlosen Chip sind neben personenbezogenen Daten auch ein digitales Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Integrierte neue Funktionen
Neue Sicherheitsmerkmale erhöhen die Fälschungssicherheit gegenüber dem bisherigen Aufenthaltstitel. Der eAufenthaltstitel schafft mit der integrierten Online-Ausweisfunktion auch für die ausländischen Mitbürger die Voraussetzungen zur Nutzung einer sicheren elektronischen Kommunikation und Authentisierung im Internet. Mit der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) können rechtsgültig digitale Dokumente (z. B. Verträge) unterzeichnet werden. Hierfür ist das neue Dokument vorbereitet und kann durch den Inhaber nach Erwerb eines dafür notwendigen Zertifikats genutzt werden.
Rückansicht des neuen eAufenthaltstitels
Mit der Einführung des eAufenthaltstitels werden die europäischen Vorgaben zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige umgesetzt. Die einschlägigen EU-Verordnungen (EG Nr. 380/2008 und 1030/2002) verpflichten alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einen einheitlichen Aufenthaltstitel mit biometrischen Merkmalen auszustellen. Die Projektleitung für die Einführung des neuen Dokuments hat das Bundesamt inne.


