BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Aktuelle Meldungen - Migranten im Niedriglohnsektor

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Migranten im Niedriglohnsektor

Datum 28.10.2011

Die Situation von Migranten im Niedriglohnsektor ist immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Ein genaues Bild der Lage vermittelt ein Working Paper des Bundesamts. Hierbei richtete sich der Blick nicht nur auf Ausländer, sondern auch auf die weiteren Personen mit Migrationshintergrund, wie (Spät-) Aussiedler und den Kindern von Zuwanderern. Zudem wird die Situation der Geduldeten und Bleibeberechtigten im Niedriglohnsektor untersucht.

Es wird vor allem deutlich, dass das vorhandene Potenzial der Gruppe der Erwerbstätigen im Niedriglohnsektor im Kontext des demographischen Wandels und der weiter zunehmenden Verflechtung des Handels und der Wirtschaft durch gezielte Förderung weiter aktiviert werden sollte. Durch eine bessere Arbeitsmarktintegration, zu der die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen wie auch die Förderung berufsbezogener Sprachkenntnisse gehören, können hier vorhandene Potenziale besser ausgeschöpft werden und weniger Menschen Sozialleistungen benötigen.

Migranten vor allem in mittleren und großen Betrieben tätig

Der Anteil der Drittstaatsangehörige und der weiteren Personen mit Migrationshintergrund, die dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind, fällt mit 35,2% deutlich höher aus als jener der Deutschen mit 16,7%. Die Ursachen für die höheren Niedriglohnanteile dieser Gruppe liegen einerseits in einem deutlich geringeren Reservationslohn oder Anspruchslohn. So konnte festgestellt werden, dass die Reservationslöhne von Ausländern unter denjenigen der Deutschen liegen.

Andererseits sind die Anteile der Ausländer und der weiteren Personen mit Migrationshintergrund ohne berufliche Ausbildung deutlich höher als die der deutschen Niedriglohnbeschäftigten und der Beschäftigten ohne Migrationshintergrund. Weiterhin war ersichtlich, dass sowohl ausländische Niedriglohnbeschäftigte als auch Niedriglohnbeschäftigte mit Migrationshintergrund hauptsächlich in Berufen mit unterstützendem Charakter (Raumpfleger, Kochhelfer, Warenpacker und –abfüller) tätig sind. Berufe mit qualifizierter Ausbildung sind bei diesen Personen selten vertreten. Ferner beschränken sich diese Beschäftigten in ihrer Berufswahl auf wenige Berufe. Sie werden allerdings überproportional in mittleren Betrieben bis 500 Mitarbeiter und bei großen Betrieben mit über 500 Mitarbeitern beschäftigt.

Gesetzliche Neuregelung verbessert Situation von Geduldeten

Für Geduldete ist der Niedriglohnsektor auf Grund ihres niedrigen Reservationslohnes in Verbindung mit ihrer geringeren sozialen Absicherung die wichtigste Möglichkeit zur Aufnahme einer Beschäftigung und somit zur Erlangung eines dauerhaften Aufenthalts in Deutschland. Zum 30.06.2010 waren von den 61.048 im AZR gemeldeten erwerbsfähigen Geduldeten 6.627 Personen erwerbstätig. Dies macht einen Anteil von 10,9 % aus. Überdies konnte auch bei Geduldeten mittels der Daten der Bundesagentur für Arbeit eine Konzentration auf wenige Berufe mit der Eigenschaft der Hilfstätigkeit und auf konjunkturabhängige Branchen wie die Gastronomie beobachtet werden.

Abgesehen von dieser niedrigen Quote lassen sich Zeichen für eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Integration in den Arbeitsmarkt vor allem von Geduldeten beobachten. Mit § 18 a des Aufenthaltsgesetzes wurde zum 01.01.2009 eine Rechtsgrundlage für einen neuen Aufenthaltstitel für qualifizierte Geduldete eingeführt. Ende Oktober 2010 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Lockerung der Residenzpflicht für die Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder eines Studiums sowie für den Schulbesuch vor. Überdies wird auf Grund dieses Gesetzesentwurfs auch einfachere länderübergreifende Mobilität für die Geduldeten möglich sein. Davon würden vor allem diejenigen profitieren, die nach ihrer Ankunft in Deutschland auf die neuen Bundesländer verteilt worden sind. Inwieweit sich diese Neuregelung entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Außerdem brachte im November 2010 das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Gesetzentwurf für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen auf den Weg.

Dadurch könnten sich vor allem für qualifizierte Geduldete Erleichterungen bei der Erlangung eines Aufenthaltstitels nach § 18a AufenthG ergeben, denn ein anerkannter ausländischer Abschluss ist eine wichtige Voraussetzung dafür.

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