Stellungnahme zur Untersuchungsgruppe im Fall Franco A. ,
Auf Grundlage seiner Anhörung im November 2016 wurde dem Bundeswehrsoldaten subsidiärer Schutz gewährt. Dies war eine Fehlentscheidung, wie sie nicht passieren darf. Nach den aktuell vorliegenden Erkenntnissen haben die an diesem Verfahren Beteiligten nicht korrekt gearbeitet. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhaltes haben wir im BAMF Untersuchungsgruppen eingerichtet, die den konkreten Fall prüfen, aber auch, ob weitere Fehlentscheidungen getroffen wurden.
Jedes einzelne Verfahren, an dem die Verantwortlichen im Fall Franco A. beteiligt waren, wird von langjährigen Mitarbeitern des Bundesamtes untersucht. Gleiches gilt für den Einsatz der beteiligten Dolmetscher – letztere sind aktuell für weitere Einsätze gesperrt. Wir stimmen uns zum Vorgehen hier eng mit der Staatsanwaltschaft ab.
Darüber hinaus werden Stichproben aus anderen Verfahren gezogen. Diese Prüfungen werden federführend von der Innenrevision des BAMF durchgeführt. Insgesamt werden 2000 positive Asylentscheidungen aus den Herkunftsländern Syrien und Afghanistan in der Zeit vom 01.01.2016 bis 27.04.2017 überprüft werden. Die Sichtung selbst erfolgt durch langjährig für das BAMF tätige Mitarbeiter (z.B. Juristen, Grundsatz-Entscheider, Entscheider/Stammpersonal). Die zu untersuchenden Fälle werden anhand unterschiedlicher Kriterien (z.B. vergleichbares Muster zum Fall Franco A., Antragsteller ohne Papiere, ledige Antragsteller einer bestimmten Altersgruppe) herausgefiltert. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Untersuchungsgruppen, werden wir - soweit erforderlich - unverzüglich die erforderlichen Konsequenzen ziehen.
Jutta Cordt, Präsidentin des Bundesamtes: "Im BAMF tragen wir Verantwortung, rechtmäßige Entscheidungen zu treffen. Um dies zu gewährleisten sind zahlreiche Maßnahmen aufgesetzt. Die Untersuchungsergebnisse werden zeitnah vorliegen. Auf dieser Grundlage wird über die weitere Vorgehensweise entschieden."
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge