0025/2008
Migrationsbericht 2007
- Erscheinungsdatum:
- 03.12.2008
Das Bundeskabinett hat heute (03.12.2008) den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erarbeiteten Migrationsbericht 2007 beschlossen. Der Bericht wird zum sechsten Mal seit 2001 auf Wunsch des Bundestages erstellt.
Mit aktuellen und umfassenden statistischen Daten dient der Bericht der Politik und der Verwaltung als Grundlage für die Entscheidungsfindung im Bereich der Migrationspolitik. Darüber hinaus informiert er die Öffentlichkeit über die Entwicklung der Migration in Deutschland.
Der Migrationsbericht beinhaltet neben den allgemeinen Wanderungsdaten zu Deutschland und der detaillierten Darstellung der verschiedenen Migrationsarten einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung. Darüber hinaus behandelt der Bericht das Phänomen der illegalen Migration, geht auf die Abwanderung von Deutschen und Ausländern ein und informiert über die Struktur der ausländischen Bevölkerung sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Dabei wird in den jeweiligen Kapiteln auf die Bedeutung der einzelnen Migrationsstatistiken, aber auch auf die Grenzen ihrer Aussagefähigkeit eingegangen.
Zum Migrationsbericht 2007 im Einzelnen:
Der Migrationsbericht 2007 enthält im Vergleich zum Vorjahrsbericht insbesondere im Bereich Arbeitsmigration differenziertere Informationen. So stehen erstmalig auch Daten zu IT-Fachkräften und weiteren akademischen Berufen zur Verfügung. Ausführlicher behandelt werden auch die Themenbereiche Familiennachzug, Abwanderung von Deutschen sowie die Bevölkerung mit Migrationshintergrund.
Zahlen zum Zu- und Fortzug:
Im Jahr 2007 sind insgesamt 680.766 Menschen nach Deutschland gezogen, davon 574.752 Ausländer. Fortzüge gab es insgesamt 636.854, davon 475.749 Ausländer.
Nachdem der Wanderungssaldo Deutschlands im Jahr 2006 auf seinen seit 1984 niedrigsten Stand gefallen war, hat er sich im Jahr 2007 damit wieder leicht erhöht (plus 44 Tsd. Personen gegenüber 23 Tsd. im Jahr 2006). Fast 60 Prozent der zugezogenen Personen kamen aus der Europäischen Union nach Deutschland, bei den Fortzügen war mit etwas über 50 Prozent das Ziel ein anderer EU-Mitgliedstaat.2007 erreichte die Zahl der Fortzüge von Deutschen den höchsten Stand seit Beginn der 1950er Jahre (ca. 161 Tsd. oder 25 Prozent aller Fortzüge). Der seit 1993 anhaltende Rückgang bei Asylantragstellern hat sich weiter fortgesetzt (19 Tsd. Personen im Jahr 2007).Die Zahl von Spätaussiedlern, die nach Deutschland kamen, ist weiter auf 5.792 Personen (im Jahr 2006: 7.747) gesunken.
Zahlen zu Menschen mit ausländischer Staatsgehörigkeit in Deutschland insgesamt:
In Deutschland lebten laut Ausländerzentralregister Ende 2007 6.744.879 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung Deutschlands liegt konstant bei 8,8 Prozent. Die größte Ausländergruppe sind die Unionsbürger (34,6 Prozent) gefolgt von der Gruppe türkischer Staatsangehöriger (25,4 Prozent). Nach dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 lässt sich ein deutlicher Anstieg der Zahl der Staatsangehörigen aus diesen Ländern in Deutschland feststellen (47 Tsd. bzw. 85 Tsd. am Ende des Jahres). Fast zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung lebt seit zehn oder mehr Jahren, mehr als 70 Prozent seit acht oder mehr Jahren in Deutschland. Mehr als die Hälfte (58 Prozent) der in Deutschland lebenden Ausländer verfügten über einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Zahlen zu einzelnen Aufenthaltszwecken:
Die aktuelle Umgestaltung des Ausländerrechts zeigt Wirkung: Im vergangenen Jahr erhielten 3.411 ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie und weitere 2.205 Fachkräfte anderer akademischer Bereiche einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung. Auch die Zahl ausländischer Studienanfänger an deutschen Hochschulen hat sich leicht erhöht (Sommersemester 2006: 15.509, Wintersemester 2006/2007: 47.904 / Sommersemester 2007: 15.664, Wintersemester 2007/2008: 48.364). Mehr als 2.000 ausländische Absolventen deutscher Hochschulen machten 2007 von der Möglichkeit Gebrauch, nach dem Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu erhalten. Zudem konnte mehr als 4.400 ausländischen Absolventen von deutschen Hochschulen eine Zustimmung für eine ihrer Ausbildung entsprechende Beschäftigung erteilt werden.
Mit Stand 31. Dezember 2007 hielten sich 4.276 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der Härtefallregelung des § 23a Aufenthaltsgesetz in Deutschland auf (31.12.2006: 3.021 Personen).
- Quelle:
- BMI
