Zur Startseite

Den Menschen im Blick. Schützen. Integrieren.

Navigation und Service


Europäischer Integrationsfonds

(Förderzeitraum 2007-2013)

Der Rat der Europäischen Union hat die Einrichtung eines Fonds zur Integration von Drittstaatsangehörigen (EIF) für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" beschlossen. Dieser Beschluss 2007/435/EG wurde im Amtsblatt der Europäischen Union 2007/L168/18 veröffentlicht und ist als Download-Dokument eingestellt.

Zielsetzung des Europäischen Integrationsfonds ist die Förderung von Projektarbeit in den folgenden Bereichen:

  • Unterstützung und Durchführung von Aufnahmeverfahren, die für die Integration von Drittstaatsangehörigen nützlich sind
  • Entwicklung und Umsetzung von Integrationsprozessen neu zugewanderter Drittstaatsangehöriger
  • Entwicklung und Durchführung von Konzepten und Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen
  • Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Durchführung von Konzepten und Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen

Nähere Hinweise zu den Förderbestimmungen finden Sie in der Rubrik "Informationen". Das jährliche Ausschreibungsverfahren ist unter Downloads/Formulare veröffentlicht.

Ratsentscheidung EIF -2007/435/EG

Förderschwerpunkte

Innerhalb der Förderperiode legen die Jahresprogramme die näheren Förderschwerpunkte und Zielsetzungen fest:

Jahresprogramm EIF 2010

Kontakt

Ihre Fragen zur Förderung werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.

Kontaktformular


© 2010 Copyright by Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Alle Rechte vorbehalten.