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Asyl

Die Durchführung von Asylverfahren ist eine von vielen Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Neben der Bearbeitung von in der Bundesrepublik gestellten Asylanträgen ist das Bundesamt auch für die Umsetzung der EG-Verordnung 343/2003 (Dublin II) zuständig.

Griechische Propylaea in Cyrene (Libyen)Griechische Propylaea

Der Begriff Asyl stammt aus dem Griechischen; "Asylon" bedeutet Zufluchtstätte, "asylos" das, was nicht ergriffen werden kann. In früheren Zeiten waren Asyle meist geheiligte Orte, die den Flüchtenden vor dem Zugriff der weltlichen Macht schützten.

Mit der Aufnahme des Satzes "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" in den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes ist das Asylrecht als einklagbarer Rechtsanspruch mit Verfassungsrang ausgestattet worden. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Es gilt allein für politisch Verfolgte, d.h. für Personen, die eine an asylerhebliche Merkmale anknüpfende staatliche - gegebenenfalls auch quasi-staatliche - Verfolgung erlitten haben bzw. denen eine solche unmittelbar droht.

Allgemeine Notsituationen - wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Arbeitslosigkeit - sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.


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