Europa
Zu den grundlegenden Zielen der Europäischen Union (EU) gehört „die Erhaltung und Weiterentwicklung der Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität der freie Personenverkehr gewährleistet ist“ (Art. 2 Abs. 1 EU-Vertrag). Entscheidungen der europäischen Institutionen wirken sich häufig unmittelbar auf das nationale Recht aus und bestimmen zunehmend den Alltag der Bürgerinnen und Bürger. Der europäische Integrationsprozess beeinflusst das Handeln der EU-Mitgliedstaaten bis auf die Ebene der Regionen und Kommunen.
Daher gewinnt auch die Zusammenarbeit zwischen den Asyl- und Migrationsbehörden der EU-Mitgliedstaaten immer mehr an Bedeutung. Aber ebenso wichtig ist die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie UNHCR (Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) und IOM (Internationale Organisation für Migration) für die Aufgabenerledigung des Bundesamtes. Ziel dieser verstärkten Zusammenarbeit ist es unter anderem, einheitliche Standards in den Bereich Migration und Asyl zu schaffen, von „best practices“ zu lernen und vorhandene Ressourcen gewinnbringend für alle zu nutzen.



