Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
- Gültigkeitsbereich:
- national
- Gültig ab:
- 28.08.2007
- Zum Thema:
- Asylverfahrensgesetz
- Typ:
- Gesetz
- Verfügbare Sprache:
- Deutsch
Das Asylverfahrensgesetz gilt für Ausländer, die Schutz als politisch Verfolgte nach Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes oder Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat beantragen, in dem ihnen die in § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes bezeichneten Gefahren drohen.
Es gilt nicht für heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet.
