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Zuwanderungsgesetz

Gültigkeitsbereich:
national
Gültig ab:
01.01.2005
Zum Thema:
Zuwanderungsgesetz
Typ:
Gesetz
Verfügbare Sprache:
Deutsch

Das Zuwanderungsgesetz ist vollständig am 01.01.2005 in Kraft getreten. Als sogenanntes Artikelgesetz enthält es sowohl komplett neue Gesetze als auch Änderungen einzelner Rechtsvorschriften und es hebt Rechtsvorschriften ganz auf. So ist an die Stelle des bisherigen Ausländergesetzes das Aufenthaltsgesetz getreten, in dem die Ein- und Ausreise sowie der Aufenthalt von Ausländern, die keine EU-Bürger sind, geregelt werden. Erstmals wurden hiermit auch die Vorschriften über das Arbeitserlaubnisrecht verbunden und die rechtlichen Grundlagen für gezielte Integrationsmaßnahmen geschaffen. Im Freizügigkeitsgesetz/EU, das an die Stelle des Aufenthaltsgesetzes/EWG getreten ist, sind die Regelungen über die Freizügigkeit von EU-Bürgern und ihren Angehörigen umgesetzt worden. Einzelne Neuregelungen betreffen beispielsweise das Staatsangehörigkeitsgesetz (z.B. mit einer Verkürzung der Einbürgerungsfrist bei Absolvierung des Integrationskurses) oder das Bundesvertriebenengesetz (z.B. Nachweis der Deutschkenntnisse der nichtdeutschen Angehörigen bereits im Herkunftsland).

Hinweis:

Als Artikelgesetz wird das Zuwanderungsgesetz als solches nicht fortgeschrieben; spätere Änderungen einzelner im Zuwanderungsgesetz enthaltener Gesetze und Verordnungen, wie z. B. die Änderung des Aufenthaltsgesetzes vom 14.03.2005, werden deshalb nur in diesen selbst aufgenommen.


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