Europäischer Flüchtlingsfonds
(Förderzeitraum 2008-2013)
Der Rat der Europäischen Union hat eine Entscheidung über die Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" (Amtsblatt der Europäischen Union: 2007/L 144/1) beschlossen.
Zielsetzung des Europäischen Flüchtlingsfonds ist die Förderung von Projektarbeit in den folgenden Bereichen:
- Verbesserung der Aufnahmebedingungen
- Verbesserung der Aufnahmebedingungen für besonders Schutzbedürftige
- Verbesserung der Integrationsbedingungen
- Verbesserung der Integrationsbedingungen für besonders Schutzbedürftige
- Evaluierung, Monitoring, Indikatoren
- Strukturverbesserungen in Asylpolitik/Asylverfahren/Asylrechtsprechung
Nähere Hinweise zu den Förderbestimmungen finden Sie in der Rubrik "Informationen". Das jährliche Ausschreibungsverfahren ist unter Downloads/Formulare veröffentlicht.
Ratsentscheidung EFF -573/2007/EG
Förderschwerpunkte
Innerhalb der Förderperiode legen die Jahresprogramme die näheren Förderschwerpunkte und Zielsetzungen fest:
Kontakt
Ihre Fragen zur Förderung werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.

