Rückkehrprojekt Kosovo
Das Projekt URA 2 bietet in seiner Einrichtung in Pristina zahlreiche Maßnahmen zur Integration, Betreuung und Unterstützung für kosovarische Rückkehrer und auch Einheimische an. Diese können im Rückkehrzentrum URA 2 ("Ura" ist albanisch und heißt "Die Brücke") die umfassende Sozialberatung nutzen oder sich bei Bedarf psychologisch betreuen lassen.
Rückkehrer und Rückkehrerinnen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben darüber hinaus die Möglichkeit, Soforthilfen zur Beschaffung von Wohnraum, Einrichtungsgegenständen sowie benötigte medizinische Behandlung oder Medikamente zu nutzen. Sie können an Reintegrationsmaßnahmen wie beruflichen Fortbildungs- und Arbeitsfördermaßnahmen oder auch Existenzgründungsschulungen teilnehmen. Schüler und Schülerinnen haben außerdem die Möglichkeit eine Grundausstattung zum Schulbesuch zu erhalten. Für sie werden spezielle Sprachkurse durchgeführt.
Unterstützung durch Soforthilfen und Reintegrationsmaßnahmen
Die Soforthilfe beinhaltet:
- Umfassende Sozialberatung sowie Unterstützung bei Behördengängen, bei der Familienzusammenführung und Wohnungssuche,
Teilerstattung von Fahrtkosten zum Zentrum - Einmalige Gewährung eines Überbrückungsgeldes von maximal 50 Euro pro Person
- Einmalige Kostenerstattung für notwendige medizinische Behandlung oder Medikamente bis zu 75 Euro pro Person
- Gewährung eines Mietkostenzuschusses von bis zu 100 Euro für maximal sechs Monate
- Übernahme der Einrichtungskosten von bis zu 600 Euro pro Person für freiwillige Rückkehrer und Rückkehrerinnen und bis zu 300 Euro für zurückgeführte Personen
Die Unterstützung durch Reintegrationsmaßnahmen umfasst:
- Einmalige Übernahme von Schulungskosten für Sprachkurse bis zu 100 Euro pro Person,
Schul-Grundausstattung in Form von Sachmitteln sowie einmalige Kostenübernahme von Sprachkursen für Schüler und Schülerinnen sowie Jugendliche - Zuschuss zu den Ausbildungskosten für eine theoretische Berufsfortbildung in Höhe von 120 Euro und für eine praktische Berufsfortbildung in Höhe von 50 Euro
- Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten während einer Ausbildung von bis zu 250 Euro für freiwillige Rückkehrer und Rückkehrerinnen und bis zu 200 Euro für zurückgeführte Personen
- Job-Vermittlung / Vermittlung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bei Zahlung von Gehaltszuschüssen für sechs Monate je 150 Euro für freiwillige Rückkehrer und Rückkehrerinnen oder für sechs Monate je 100 Euro für zurückgeführte Personen
- Zur Unterstützung der Existenzgründung von freiwilligen Rückkehrern und Rückkehrerinnen werden einmalig ein Ausbildungskostenzuschuss bis zu 500 Euro, Ausbildungsbeihilfe in Höhe von 100 Euro und ein Startgeld für erfolgversprechende Geschäftsideen bis zu 3.000 Euro gewährt
Hervorhebung als Tipp: Informationen und Kontakt
Das Projekt wird seit dem 01.01.2009 durchgeführt und auch im Jahr 2012 fortgesetzt.
Fortsetzung des erfolgreichen Vorgängerprojekts
URA 2 ist das Folgeprojekt eines Rückkehrprojektes, das von der Europäischen Kommission gefördert wurde und im Oktober 2008 endete. Bereits dieses Projekt bot Rückkehrern Unterstützung bei der Reintegration an.
Projektlogo: Eine Brücke
Mit Blick auf die oftmals unzureichende Unterstützung für heimkehrende Personen haben sich deutsche Behörden des Bundes und der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Sachsen-Anhalt zusammengeschlossen, um aufbauend auf dieses erste Projekt einen weiteren Beitrag für das erfolgreiche sowie nachhaltige Rückkehr- und Reintegrationsmanagement zu leisten.
Das Folgeprojekt URA 2 wird rein national gefördert. Ziel des Vorhabens ist es, zurückkehrenden Personen die Reintegration im Kosovo zu erleichtern und das Rückkehrmanagement insgesamt weiter zu verbessern.



