Internationale Aufgaben, Migrationsforschung und -grundsatzfragen
Das Zuwanderungsgesetz ist vollständig am 01.01.2005 in Kraft getreten. Als sogenanntes Artikelgesetz enthält es sowohl komplett neue Gesetze als auch Änderungen einzelner Regelungen in ansonsten unveränderten Rechtsvorschriften und es hebt Rechtsvorschriften ganz auf. So ist an die Stelle des bisherigen Ausländergesetzes das Aufenthaltsgesetz getreten, in dem die Vorschriften über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern, die keine EU-Bürger sind, geregelt sind. Erstmals wurden hiermit auch die Vorschriften über das Arbeitserlaubnisrecht verbunden und die rechtlichen Grundlagen für gezielte Integrationsmaßnahmen geschaffen. Im Freizügigkeitsgesetz/EU, das an die Stelle des Aufenthaltsgesetzes/EWG getreten ist, sind die Regelungen über die Freizügigkeit von EU-Bürgern und ihren Angehörigen umgesetzt worden. Einzelne Neuregelungen betreffen beispielsweise das Staatsangehörigkeitsgesetz (z. B. mit einer Verkürzung der Einbürgerungsfrist bei Absolvierung des Integrationskurses) oder das Bundesvertriebenengesetz (z. B. Nachweis der Deutschkenntnisse der nichtdeutschen Angehörigen bereits im Herkunftsland).
Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde der rechtliche Rahmen geschaffen für die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Damit wird Zuwanderung ermöglicht und gestaltet unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands und seiner wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen. Zugleich wird den humanitären und internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland entsprochen.
Nicht zuletzt durch die Einrichtung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das aus dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hervorgegangen ist, als dem Kompetenzzentrum für Aufgabenbereiche der Migration und Integration auf Bundesebene wird die Bedeutung dieses umfassenden gesellschaftspolitischen Themenfeldes hervorgehoben.
Zusätzlich zu den Aufgaben im Bereich der Integration und des Asyl- und Flüchtlingsschutzes befasst sich das Bundesamt in grundsätzlicher Weise mit Fragestellungen des Aufenthaltsrechtes. Das Bundesamt ist auch zentraler Ansprechpartner für Anfragen, die den Bereich des Aufenthaltsrechts im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung betreffen. Die Ausführung des Aufenthaltsgesetzes und seiner Nebenbestimmungen (z. B. Aufenthaltsverordnung) obliegt jedoch den Ausländerbehörden der Länder, gegenüber denen das Bundesamt nicht weisungsbefugt ist. Zum Erkenntnisgewinn betreibt und fördert das Bundesamt Forschung zu allen Facetten einschließlich der ökonomischen Aspekte der Migration und Integration. Nicht zuletzt zur Bündelung der Informationsquellen wurde dem Bundesamt mit dem Zuwanderungsgesetz auch die Registerführung des Ausländerzentralregisters übertragen. Durch Programme zur finanziellen Unterstützung und durch Informationsvermittlung über entsprechende Möglichkeiten fördert das Bundesamt aber auch rückkehrwillige Ausländer. Auf internationaler Ebene nimmt das Bundesamt vielfältige Aufgaben wahr und ist verlässlicher Partner europäischer und anderer internationaler Migrationsbehörden und Institutionen.



