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Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)

Gültigkeitsbereich:
national
Gültig ab:
28.08.2007
Zum Thema:
Asylverfahrensgesetz
Typ:
Gesetz
Verfügbare Sprache:
Deutsch

Das Asylverfahrensgesetz gilt für Ausländer, die Schutz als politisch Verfolgte nach Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes oder Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat beantragen, in dem ihnen die in § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes bezeichneten Gefahren drohen.

Es gilt nicht für heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet.


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