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Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Gültigkeitsbereich:
national
Gültig ab:
28.08.2007
Zum Thema:
Aufenthaltsgesetz
Typ:
Gesetz
Verfügbare Sprache:
Deutsch

Das Aufenthaltsgesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern.

Das Aufenthaltsgesetz gilt nicht für alle Ausländer gleichermaßen. Auf bestimmte Gruppen von Ausländern (z.B. Unionsbürger) ist das Gesetz nicht anwendbar.


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