Willkommen beim Nationalen Kontaktpunkt Deutschland im Europäischen Migrationsnetzwerk
Ziel des EMN
Das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) will mit Hilfe der nationalen Kontaktstellen mittelfristig den Organen der Europäischen Gemeinschaft (Kommission, Rat, Parlament), den an dem Netzwerk beteiligten Mitgliedstaaten und langfristig auch der breiten Öffentlichkeit objektive, zuverlässige und EU-weit vergleichbare Daten und Informationen zu den Bereichen Migration und Asyl zur Verfügung stellen. Obwohl sich Dänemark nicht an der Annahme der Entscheidung zur Einrichtung des EMN beteiligt und deshalb auch keine offizielle Nationale Kontaktstelle eingerichtet hat, nimmt es nach wie vor an den Aktivitäten des EMN aktiv teil.
Dieses EU-weite Netzwerk von Kontaktstellen mit jeweils einem eigenen, innerstaatlichen Netzwerk von renommierten Wissenschaftlern, Instituten und mit fachspezifischen Aufgaben betrauten Behörden will dazu beitragen, eine systematische Grundlage für die Überwachung und Analyse des vielschichtigen Phänomens Migration und Asyl zu erarbeiten, um damit die Politik und Entscheidungsverfahren in der Europäischen Union zu unterstützen
Politischer Hintergrund
In seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2001 forderte der Europäische Rat (Laeken) die Europäische Kommission auf, ein System für den Austausch von Informationen über alle Aspekte von Migration aufzubauen und damit einen Beitrag zu der gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik zu leisten. Daraufhin wurde das EMN im Jahr 2002 als Pilotprojekt begonnen und von 2004 bis Ende 2006 als vorbereitende Maßnahme durchgeführt. Der Europäische Rat (Thessaloniki) vom Juni 2003 begrüßte die Einrichtung des EMN und erklärte, die Möglichkeit der Schaffung einer permanenten Struktur zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen. Das Haager Programm 2005 hat den Bedarf nach gemeinsamen Analysen über das Migrationsphänomen (Sammlung, Bereitstellung, Austausch und effiziente Verwendung aktueller Informationen) bekräftigt.
Am 10. August 2007 hatte die EU-Kommission den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Migrationsnetzes vorgelegt, um dem EMN nach Ende der Vorbereitungsphase ein dauerhaftes Arbeiten auf rechtlich und finanziell gesicherter Grundlage zu ermöglichen.
Am 14. Mai 2008 wurde durch die Entscheidung des Rates der EU die Rechtsgrundlage für das Europäische Migrationsnetzwerk, dem EMN, geschaffen. Die Rechtsgrundlage trat mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 21.Mai 2008 in Kraft. Mit seiner Entscheidung hat der Rat erneut auf die große Bedeutung der praktischen Zusammenarbeit im Asyl- und Migrationsbereich hingewiesen und unterstützt diese durch eine Kofinanzierung der erforderlichen Ausgaben.
Zusammensetzung
Die Generaldirektion für Justiz, Freiheit und Sicherheit der Europäischen Kommission ist verantwortlich für die Entwicklung des EMN in enger Zusammenarbeit mit den Nationalen Kontaktpunkten der EU-Mitgliedstaaten. Die Nationalen Kontaktpunkte wurden von den Regierungen der Mitgliedstaaten benannt. Diese Funktion nimmt für Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wahr.
Die Mitgliedstaaten wiederum sind aufgefordert, nationale Netzwerke zu relevanten Akteuren aufzubauen, um eine möglichst umfassende Sichtweise über die Situation in den Mitgliedstaaten zu bestimmten Migrations- und Asylthemen zu entwickeln.
Das Bundesamt ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat in seiner Funktion als nationaler Kontaktpunkt ein ausgewogenes und sachverständiges Netzwerk in Deutschland aufgebaut. Über 20 Netzwerkpartner wie Universitäten, Forschungseinrichtungen, internationale Organisationen und staatliche Stellen arbeiten mit dem Bundesamt zusammen und sind national miteinander vernetzt

