Zur Startseite

Den Menschen im Blick. Schützen. Integrieren.

Navigation und Service


Das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland

Verteilung der Asylbewerber

Meldet sich ein Asylsuchender bei der Grenzbehörde, leitet sie ihn an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weiter, deren Einrichtung und Unterhaltung dem jeweiligen Bundesland obliegt.

Dies gilt allerdings nicht, wenn bei ihm nach § 18 Abs. 2 AsylVfG die Voraussetzungen für die Verweigerung der Einreise vorliegen, etwa weil er aus einem sicheren Drittstaat einreist.

Sofern sich ein Ausländer erst im Inland als Asylsuchender zu erkennen gibt, wird er ebenfalls zunächst an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen, erkennungsdienstlich behandelt und dort untergebracht. Mit Hilfe des bundesweiten Verteilungssystems EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden) wird dort die für seine Unterbringung zuständige Erstaufnahmeeinrichtung ermittelt.

Die Aufnahmequoten der einzelnen Bundesländer bestimmen sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, der für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl der Länder errechnet wird.

Die momentanen Verteilungsquoten können Sie der Deutschlandkarte entnehmen.

Soweit sich der Asylbewerber danach nicht bereits in der zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung befindet, begibt er sich zu dieser und stellt in einer der Außenstellen des Bundesamtes, die sich jeweils in unmittelbarer Nähe einer Erstaufnahmeeinrichtung befinden, seinen Asylantrag.


© 2010 Copyright by Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Alle Rechte vorbehalten.