Anwendungsbereiche für das FLORA-Assistenzsystem , Datum: 27.03.2023, Format: Artikel, Bereich: Behörde

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Für das FLORA-Assistenzsystem wurden unterschiedliche Anwendungsbereiche innerhalb des Asylprozesses identifiziert. Diese Anwendungsbereiche sind Teilbereiche des Asylprozesses, in denen ein hoher behördenübergreifender Kommunikationsaufwand besteht und gleichzeitig Medienbrüche vorherrschen.

Registrierung, Aktenanlage und Anhörung

Hier unterstützt das Assistenzsystem den eng verzahnten Prozessabschnitt direkt nach der Ankunft und Registrierung von geflüchteten Personen in der (Erst-)Aufnahmeeinrichtung bis zur Anhörung (bzw. Easy-Abverteilung). Dieser Teil des Asylprozesses ist durch ein hohes Maß an Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand sowie eine relativ große Anzahl von gleichartigen Fallkonstellationen bei den beteiligten Behörden gekennzeichnet.

Unterbringung und Zuweisung in Landkreise und Kommunen

Das Assistenzsystem soll zukünftig die Koordinierung der landesinternen Verteilung von geflüchteten Personen sowie die Umsetzung der gesetzlichen Aufnahmeeinrichtungs-Wohnpflicht unterstützen. Damit kann im Falle positiver Entscheidungen frühzeitig mit Integrationsmaßnahmen begonnen und eine Verzögerung bei der Zustellung positiver Bescheide vermieden werden. Zusätzliche können andere Fälle, für die gesetzlich ein längerer Verbleib in Aufnahmeeinrichtungen zulässig ist, leichter identifiziert werden.

Rückkehrberatung

Im Anwendungsbereich "Rückkehrberatung" soll das FLORA-Assistenzsystem zukünftig die Kommunikationsaufwände zwischen den Landesbehörden und dem BAMF bei der freiwilligen Rückkehr von geflüchteten Personen in ihre Herkunftsländer verringern sowie die Transparenz von prozessrelevanten Informationen erhöhen.

Dublin

Im Anwendungsbereich "Dublin" soll das FLORA-Assistenzsystem zukünftig einen beschleunigten und effizienteren Ablauf bei Asylprozessen, die mehrere europäische Länder betreffen, ermöglichen. Das FLORA-Assistenzsystem soll hierfür die Mitarbeitenden des BAMF und der Dublin-Einheiten anderer EU-Mitgliedsstaaten im gegenseitigen Austausch von Informationen und bei der Erledigung ihrer Aufgaben unterstützen. Im Rahmen von Übernahmeersuchen durch andere Mitgliedstaaten soll das FLORA-Assistenzsystem hierbei insbesondere die Feststellung der terminlichen Dringlichkeit erleichtern.