Erstorientierungskurse (EOK) im Überblick , Format: Artikel, Bereich: Integration

Um Schutzsuchende und Zugewanderte dabei zu unterstützen, sich in Deutschland zurechtzufinden, fördert das Bundesamt Erstorientierungskurse, die auf dem Konzept "Erstorientierung und Deutsch lernen" basieren. In diesen Kursen erhalten die Teilnehmenden wesentliche Informationen über das Leben hier und erwerben gleichzeitig erste Deutschkenntnisse.

Die Erstorientierungskurse richten sich an Personen, die nach ihrer Einreise und aufgrund ihrer Lebensumstände Bedarf an einem niederschwelligen Einstiegs- und Orientierungsangebot haben. Dies sind vorrangig Schutzsuchende. Sind darüber hinaus Plätze vorhanden, können insbesondere auch Schutzberechtigte und ihre Familien, andere Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt sowie EU-Zugewanderte teilnehmen.

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Teilnahme an einem Integrationskurs aus rechtlichen, tatsächlichen oder individuellen Gründen (noch) nicht möglich ist. Näheres zur Zielgruppe regeln die EOK-Förderrichtlinien.

Träger der Kurse

Das Bundesamt realisiert die Kurse in Zusammenarbeit mit den Bundesländern im Rahmen seiner Projektförderung. In Abstimmung zwischen dem Bundesamt und den Ländern wurde in jedem Bundesland eine Zentralstelle ausgewählt, welche für die Auswahl, Koordination, Vernetzung und übergeordnete Öffentlichkeitsarbeit, fachliche Beratung, Schulung und Verwaltung der Kursträger im jeweiligen Bundesland sowie die administrative Abwicklung des Projektes und die Abstimmung mit dem BAMF zuständig ist. Für Informationen zum Antragsverfahren wenden sich interessierte Träger direkt an ihre Zentralstelle.