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Einreisebestimmungen - erste Schritte - die Blaue Karte EU - Niederlassung in Deutschland - Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

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Einreisebestimmungen für Deutschland

Wenn Sie nach Deutschland aus einem Drittstaat reisen möchten, brauchen Sie für die Einreise in der Regel ein Visum. Weitere Informationen finden Sie hier.

Digitale Deutschlernangebote

Hier finden Sie Informationen zu kostenlosen Deutschlern-Angeboten und zu Möglichkeiten sich über das Leben in Deutschland zu informieren.

Erste Schritte in Deutschland

Sie sind gerade in Deutschland angekommen? Hier finden Sie wissenswerte Informationen zu den ersten Schritten in Deutschland.

Die Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventen, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll.

In Deutschland niederlassen

Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Seit dem 1. September 2011 erhalten alle in Deutschland lebenden Mitbürger aus Staaten außerhalb der EU einen elektronischen Aufenthaltstitel. Auf ihm sind unteranderem persönliche Daten und biometrische Merkmale gespeichert.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2020 haben Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten die Möglichkeit, das Einreiseverfahren zu verkürzen.