EMN-Synthesebericht: Anwerbung und Schutz der Rechte von Saisonarbeitskräften , Datum: 22.12.2020, Format: Synthesebericht, Bereich: Migration und Aufenthalt , EU-weit vergleichender Bericht des Europäischen Migrationsnetzwerks zu 25 EU-Mitgliedstaaten

Wie werben die EU-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich Saisonarbeitskräfte an und wie schützen sie ihre Rechte? Wie sieht die Zusammensetzung der Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten in der EU aus? Unternehmen die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich spezifische Anstrengungen bei der Anwerbung von Saisonarbeitskräfte, um dem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden? Welche Maßnahmen haben die Mitgliedstaaten eingeführt, um die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie abzuschwächen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die vorliegende Studie.

Den Ergebnissen zufolge, sind Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten für viele EU-Mitgliedstaaten wichtig, um einen saisonbedingten Bedarf auf dem Arbeitsmarkt – vor allem in der Landwirtschaft, im Tourismus und im verarbeitenden Gewerbe – decken zu können. Die Rechte von Saisonarbeitskräften zu schützen ist eines der Ziele der EU- Saisonarbeitnehmer-Richtlinie, die 2016 umgesetzt wurde. Durch sie wurden einheitliche Regeln für Drittstaatsangehörige einführt, wobei den Mitgliedstaaten auch ein gewisser Spielraum zur Verfügung steht, den Zugang zu bestimmten Rechten zu begrenzen.

Profile der Saisonarbeitskräfte

Die meisten Saisonarbeitskräfte stellen junge Erwachsene dar, die in der Landwirtschaft, im Tourismus und im verarbeitenden Gewerbe beschäftigt werden. Der Großteil der Saisonarbeitskräfte in den Mitgliedstaaten kommt aus Nachbarregionen der EU, wobei Ukraine das häufigste Herkunftsland darstellt. Die Zahl der aufgenommenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rangiert von mehr als 46.000 in Polen bis etwa 300 in Lettland im Jahre 2019.

Anwerbung von Saisonarbeitskräften zur Deckung des Bedarfs auf dem Arbeitsmarkt

In den meisten Mitgliedstaaten sind Saisonarbeitskräfte wichtig, um Engpässe in bestimmten Branchen zu überbrücken. Einige Mitgliedstaaten haben daher Maßnahmen wie beispielsweise schnellere und vereinfachte Verfahren, eine Verkürzung der Bearbeitungszeit und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten eingeführt, um Saisonarbeitskräfte anzuwerben.

Schutz und Rechte der Saisonarbeitskräfte

Die Studie zeigt darüber hinaus, dass Saisonarbeitskräfte in einigen Mitgliedstaaten eingeschränkte Rechte und einen begrenzten Schutz haben, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Leistungen für Familien. In den meisten Mitgliedstaaten sind mehrere Behörden für die Kontrolle der Arbeitsbedingungen zuständig. Trotzdem kann es sein, dass Missbräuche nicht aufgedeckt werden, da Saisonarbeitskräfte selbst häufig ihre Rechte nicht kennen.

Konsequenzen der COVID-19 Pandemie

Mehrere Mitgliedstaaten haben Maßnahmen eingeführt, um die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie abzuschwächen. Dazu gehören Verlängerungen der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Saisonarbeitskräfte, die sich schon in den Mitgliedsstaaten aufhalten, die Aufhebung von Reisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte, aber auch eine Mobilisierung inländischer Arbeitskräfte, um die Engpässe zu überbrücken. In einigen Mitgliedstaaten haben Saisonarbeitskräfte während der COVID-19 Pandemie an Sichtbarkeit und Anerkennung durch die Öffentlichkeit gewonnen.

Der EMN-Synthesebericht liegt nur auf Englisch vor. Die deutsche EMN-Studie sowie eine Kurzfassung der Ergebnisse auf europäischer Ebene finden Sie im EMN-Inform sowie im EMN-Flash zum Thema. Sie liegen auf Deutsch und Englisch vor (siehe "Downloads" unter "Weitere Informationen").