Dossier: Integrationskurse , Datum: 14.06.2019, Format: Dossier, Bereich: Integration

Integrationskurse für Menschen mit Beeinträchtigungen , Datum: 10.09.2019, Format: Meldung, Bereich: Integration

Herausfordernd ist die Integration für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, zum Beispiel mit einer starken Seh- oder Hörschwäche sowie Blinde und Gehörlose.

Diese Migrantinnen und Migranten sind im besonderen Maß auf Unterstützung bei Spracherwerb und Orientierung im neuen Heimatland Deutschland angewiesen. Daher fördert das Bundesamt die gleichberechtigte Teilhabe dieser Menschen in der Gesellschaft und deren selbstbestimmte Lebensführung.

Um Betroffene zu unterstützen, werden spezielle Integrationskurse angeboten, deren Unterricht individuell an die besonderen Bedürfnisse der Teilnehmenden angepasst ist. Diese Zielgruppe wird während des gesamten Integrationskurses intensiv von den Lehrkräften betreut, die je nach Ausmaß der Beeinträchtigungen auf die einzelnen Lernvoraussetzungen eingehen.

Rund 1.540 Menschen mit Beeinträchtigungen nahmen in der Zeit zwischen Anfang 2005 bis Juli 2019 an insgesamt 183 dieser speziellen Integrationskurse teil.

Die Integrationskurse für spezielle Zielgruppen umfassen insgesamt 1.000 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, die sich aus 900 Stunden Sprachkurs und 100 Stunden Orientierungskurs zusammensetzen. Menschen mit Beeinträchtigungen der Sehkraft und des Hörvermögens erlernen neben der deutschen Sprache und der Schriftsprache je nach Bedarf weitere Fähigkeiten: So werden sie zum Beispiel mit der Punktschrift, der Gebärdensprache und dem Umgang mit geeigneten technischen Hilfsmitteln vertraut gemacht.

Definitionen von Analphabetismus

Primäre Analphabeten

… haben keine Schule besucht. Ihnen fehlt sozusagen die "Stift"-Erfahrung. Neben fehlenden Deutschkenntnissen weisen sie nur eine sehr geringe Sprach(lern)bewusstheit in ihrer eigenen Muttersprache auf.

Funktionale Analphabeten

… haben zwar eine Schule besucht, dennoch bereits in der Muttersprache Probleme beim Lesen und Schreiben. Dies kann zu Vermeidungsstrategien führen, wodurch auch noch vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten verlernt werden.

Als Kursträger für Integrationskurse für Menschen mit Beeinträchtigungen fungieren vor allem spezielle Blindenanstalten, Gehörlosenzentren und Behinderteninstitute, da diese Erfahrungen mit dieser Zielgruppe haben und auf deren Bedürfnisse eingestellt sind. Mit einer Mindestteilnehmerzahl von fünf und einer Höchstteilnehmerzahl von elf Personen wird den speziellen Herausforderungen, die ein solcher Unterricht mit sich bringt, Rechnung getragen. Aufgrund der bundesweit vergleichsweise geringen Häufigkeit von Blinden- und Gehörlosenkursen kann es für Teilnehmende zu längeren Anfahrtswegen oder notwendigen Übernachtungen kommen. Das Bundesamt erstattet auf Antrag besondere Beförderungs- und Unterbringungskosten. Auch Kursträger können auf Antrag Aufwendungen – etwa für einen Gebärdendolmetscher, für Kommunikations- und Hilfsmittel – geltend machen.

Grundsätzlich können Menschen mit Behinderungen von der Teilnahme an einem Integrationskurs (als auch vom Einbürgerungstest) befreit werden, sofern dies unzumutbar wäre. Wer teilnimmt, erhält je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung Erleichterungen bei den Prüfungen, wie Zeitverlängerungen um bis zu 100 Prozent oder Unterstützung durch Assistenzkräfte. Ansprechpartner für einen Antrag auf barrierefreie Prüfungsbedingungen ist für den "Deutsch-Test für Zuwanderer" das mit dessen Durchführung beauftragte Prüfinstitut telc GmbH und für den Test "Leben in Deutschland" das Bundesamt.

Blätterfunktion

Inhalt

  1. Sprache ist der Schlüssel zur Integration
  2. Der Allgemeine Integrationskurs
  3. Der Jugendintegrationskurs
  4. Der Alphabetisierungskurs
  5. Der Frauenintegrationskurs
  6. Der Elternintegrationskurs
  7. Der Intensivkurs
  8. Der Integrationskurs für Zweitschriftlernende
  9. Integrationskurse für Menschen mit Beeinträchtigungen
  10. Der Orientierungskurs
  11. Lehrkräfte im Integrationskurs