Fachtagung: Asylrecht in der Praxis , Datum: 11.10.2021, Format: Meldung, Bereich: Behörde , BAMF im Gespräch mit Verwaltungsgerichtsbarkeit, Ausländerbehörden und Anwaltschaft

Zum Austausch zu wichtigen und drängenden asylrechtlichen Fragen fand im Jahr des 70-jährigen Jubiläums der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) am 07. Oktober 2021 die vom Bundesamt in Zusammenarbeit mit dem UNHCR organisierte Tagung Asylrecht in der Praxis  (AiP) in Hybridform statt.

Die Genfer Flüchtlingskonvention ist die Basis für den internationalen Flüchtlingsschutz.

BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer betonte in seiner Begrüßung der direkt vor Ort in der BAMF-Zentrale in Nürnberg Teilnehmenden wie auch der virtuell Zugeschalteten genauso wie Katharina Lumpp, die Vertreterin des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) in Deutschland, in Ihrem Vortrag zu "70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)" die zentrale Bedeutung der Konvention.

Auch wenn die GFK vor dem Hintergrund der globalen Migrationsbewegungen und der zunehmenden Flüchtlingszahlen heute teilweise in Frage gestellt würde, sei die Konvention "die Basis für den internationalen Flüchtlingsschutz und werde es auch bleiben", so Dr. Sommer.

Porträtfoto des BAMF-Präsidenten Katharina Lumpp, Vertreterin des UNHCR in Deutschland Quelle: © BAMF

Frau Lumpp unterstrich, dass "Ziel und Zweck der Genfer Flüchtlingskonvention genauso aktuell wie vor 70 Jahren" seien. Sie verwies auf die großen Herausforderungen, die durch die globale Pandemie noch verstärkt wurden und kritisierte den immer wieder sichtbaren Mangel an Solidarität mit Aufnahmeländern.

Dagegen sei die Bundesrepublik Deutschland für den UNHCR einer der wichtigsten strategischen Partner und finanzieller Geber. Auch Deutschlands Engagement als eines der bedeutendsten Aufnahmeländer in der Europäischen Union sei bemerkenswert, so Lumpp.

Nach den beiden eröffnenden Vorträgen diskutierten rund 200 Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Rechtsanwälte sowie Fachexpertinnen und -experten aus der Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltung in vier vom UNHCR oder vom BAMF ausgerichteten Fachforen.

Behandelt wurden hier Schutzbedarfe vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in Afghanistan, der Einsatz von Videokonferenzen in Gerichtsverfahren, klimabedingte Fluchtursachen und entsprechende Schutzformen sowie der Widerruf der Allgemeinen Prozesserklärung durch das BAMF und die neuen höchstrichterlichen Rechtsprechungen.

Eine Mann steht vor einem Bildschirm Martin Köhler, BAMF, im Gespräch mit einem virtuell am Fachforum Teilnehmenden Quelle: © BAMF

Anschließend beleuchtete Herr Henning, Leiter Abteilung 6 des BAMF (Grundlagen des Asylverfahrens, Qualitätssicherung, Informationszentrum Asyl und Migration, Prozessführung) in einem Erfahrungsbericht die Wirkung verschiedener Urteile der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf die Beziehungen und Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen sowie NGOs, dem Bundesamt, den Ausländerbehörden und den Gerichten.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch Kurzvorträge zu über rechtliche Fragen hinausgehende zentrale Themen des BAMF als Kompetenzzentrums Asyl, Migration und Integration. Die Teilnehmenden erhielten so Einblicke

  • in die Fördermöglichkeiten des vom BAMF in Deutschland verwalteten Asyl-Migrations-Integrationsfonds (AMIF) in den Jahren 2021-2027,
  • in das BAMF-Technologieprojekt „Einheitlicher Datensatz für das Ausländerwesen“ und
  • in die Rückkehr- und Reintegrationsprogramme des BAMF zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr.