Das BAMF und die jüdische Zuwanderung , Datum: 27.04.2021, Format: Meldung, Bereich: Migration und Aufenthalt

Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Januar 2005 haben jüdische Zuwanderer die Möglichkeit einer Aufnahme in Deutschland auf der Grundlage von § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist zuständig für die Organisation, Koordination und die Abwicklung des Aufnahmeverfahrens für jüdische Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion. Es ist Mitglied des im Jahr 2005 gegründeten Beirats Jüdische Zuwanderung, der das Aufnahmeverfahren vorbereitet hat, begleitet und überprüft.

Aufgaben des Bundesamtes im Bereich jüdischer Zuwanderung:

  • Organisation, Koordination und Abwicklung des Aufnahmeverfahrens von jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer
  • Geschäftsstelle des Beirats Jüdische Zuwanderung
  • Förderung der Integration jüdischer Zuwandernden in Deutschland sowie Stärkung des jüdischen Lebens in Deutschland

Die Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen von jüdischen Zuwandernden obliegt dem Aufgabenbereich des Bundesamtes. Für jüdische Zuwandernde aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion gelten in Deutschland besondere Aufnahmevoraussetzungen (z.B. Nachweis der jüdischen Abstammung, Integrationsprognose, Aufnahme in einer jüdischen Gemeinde in Deutschland). Anträge auf Aufnahme können ausschließlich an den deutschen Auslandsvertretungen in den Herkunftsländern gestellt werden.

Integrationsarbeit für jüdische Zuwandernde in Deutschland

Um jüdisches Leben in Deutschland zu stärken und die Integration der jüdischen Zugewanderten zu unterstützen, fördert das Bundesamt verschiedene Maßnahmen und Projekte, die von jüdischen Gemeinden durchgeführt werden, aber auch von größeren jüdischen Organisationen wie zum Beispiel dem Zentralrat der Juden in Deutschland. In diesen Projekten werden die Zugewanderten nicht nur beim Ankommen in ein neues Land unterstützt, sondern erhalten auch die Chance, sich mit dem jüdischen Leben vor Ort vertraut zu machen