Beirat übergibt Jahresbericht 2022 , Datum: 08.05.2023, Format: Meldung, Bereich: Migration und Aufenthalt , Im Dienst der Weiterentwicklung der Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung

Der Beirat für Forschungsmigration unterstützt das Bundesamt gemäß § 38d AufenthV ehrenamtlich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu Fragen der Forschungsmigration. Hierzu gehört, dass der Beirat dem Bundesamt mindestens einmal im Kalenderjahr einen Bericht über die Erfüllung seiner Aufgaben vorlegt (§ 38d Abs. 3 AufenthV). Im Rahmen der Beiratssitzung in der Nürnberger Zentrale des Bundesamtes am 4. Mai 2023 überreichte der Beiratsvorsitzende Professor Dr. Daniel Thym den Jahresbericht 2022 an den Vizepräsidenten Dr. Michael Griesbeck.

Der Jahresbericht beinhaltet eine detaillierte Darstellung der Tätigkeiten des Beirats im Berichtszeitraum, in welchem der Beirat zwei Mal tagte. Beide Sitzungen standen dabei inhaltlich u. a. unter dem Einfluss der aus dem Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 hervorgehenden Gesetzespakete – insbesondere den Planungen für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – sowie der Krise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.

Diesbezüglich diskutierte der Beirat intensiv die aktuellen politischen Entwicklungen im Kontext der Einwanderung von Forschenden und Fachkräften und allem voran die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt durch die steigende Zuwanderung aus der Ukraine, und befasste sich weiterhin intensiv mit der Bewertung der Maßnahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom März 2020 und dessen Weiterentwicklung. Hierbei nahm der Beirat auch aktuelle und potentielle Herausforderungen auf der Verwaltungsebene und mögliche Handlungsoptionen für eine Optimierung der Verwaltungsverfahren in den Blick.

Ferner beschäftigte sich der Beirat vor dem Hintergrund der zu diesem Zeitpunkt in Entstehung befindlichen Start-up-Strategie der Bundesregierung in der zweiten Jahreshälfte 2022 verstärkt mit den Anforderungen und Potenzialen von Start-up-Gründungen durch Drittstaatsangehörige in Deutschland. Hierzu holte sich der Beirat u. a. externen Input durch einen Vortrag des Leiters der IQ-Fachstelle Migrantenökonomie, Dr. Ralf Sänger, ein, der die Ergebnisse einer 2020 veröffentlichten Studie der nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) zur Anwerbung und Förderung außereuropäischer Start-ups in Deutschland vorstellte.

Eine Gruppe von Menschen. Mit hochkarätigen Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft & Verwaltung berät der Beirat das BAMF seit 15 Jahren bei seinen Aufgaben im Bereich der Forschungs- und Fachkräfteemigration. Quelle: BAMF


Die Diskussionen und daraus erarbeiteten Handlungsoptionen zu diesem Thema führten schließlich zu dem im Namen des Beirats verfassten Diskussionspapier zur „Anwerbung und Förderung von Start-up-Gründungen durch Drittstaatsangehörige in Deutschland“, mit dem die Erarbeitung konkreter Anwendungshinweise zu § 21 AufenthG im Interesse einer einheitlicheren, liberaleren Anwendungspraxis angeregt werden soll. Dieses Diskussionspapier wird hiermit schließlich als Teil des vorgelegten Jahresberichts der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Aufgaben des BAMF im Bereich Forschungsmigration

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist nach § 75 Abs. 10 AufenthG i. V. m. § 38a AufenthV zuständig für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen nach § 18d AufenthG. Anerkannte Forschungseinrichtungen können dadurch unter erleichterten Bedingungen Forscher und Forscherinnen aus dem Ausland beschäftigen. Zudem entscheidet das Bundesamt seit 2020 über Anträge von Forschenden aus Drittstaaten, die für kurzfristige Forschungsaufenthalte innerhalb der Europäischen Union nach Deutschland weiterwandern möchten. Hierbei wird das Bundesamt nach § 38d AufenthV ehrenamtlich durch den Beirat für Forschungsmigration unterstützt.