Beirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung , Datum: 09.02.2024, Format: Artikel, Bereich: Behörde

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Der Beirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung unterstützt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei seinen Aufgaben im Bereich der Fachkräfteeinwanderung und Forschungsmigration.

Der Beirat besteht aus zwölf ehrenamtlich tätigen Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung, die durch den Präsidenten des Bundesamtes für drei Jahre in den Beirat berufen werden. Die Berufung der Mitglieder erfolgt jeweils auf Vorschlag

  • des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder einer von ihm bestimmten Stelle,
  • des Bundesrates,
  • der Hochschulrektorenkonferenz,
  • der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V.,
  • des Auswärtigen Amts oder einer von ihm bestimmten Stelle,
  • des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,
  • des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
  • des Deutschen Industrie- und Handelskammertags,
  • des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder einer von ihm bestellten Stelle,
  • des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz oder einer von ihm bestellten Stelle,
  • des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Der oder die Vorsitzende des Beirats wird direkt durch den Präsidenten des BAMF berufen. Seit 2019 führt den Vorsitz Herr Prof. Dr. Daniel Thym, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz.

Die Geschäftsstelle des Beirats für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung wurde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 72A, eingerichtet.

Gesetzliche Grundlagen für die Einrichtung des Beirats

Aufgaben des Beirats

Zum 18.11.2023 wurde der bisherige Beirat für Forschungsmigration zum Beirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung und dessen Beratungsauftrag dementsprechend inhaltlich auf den Bereich der Fachkräfteeinwanderung ausgeweitet (Änderung des § 38d AufenthV durch Artikel 4 der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 31.08.2023).

Der Beirat hat seitdem insbesondere folgende Aufgaben inne:

  • Empfehlungen für allgemeine Richtlinien zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen abzugeben,
  • das Bundesamt allgemein und bei der Prüfung einzelner Anträge zu Fragen der Forschung zu beraten,
  • festzustellen, ob der Bedarf an ausländischen Forschenden durch die Anwendung des in § 18d Aufenthaltsgesetz und den §§ 38a-f Aufenthaltsverordnung geregelten Verfahrens angemessen gedeckt ist,
  • im Zusammenhang mit dem in § 18d Aufenthaltsgesetz und den §§ 38a-f Aufenthaltsverordnung geregelten Verfahren etwaige Fehlentwicklungen aufzuzeigen und dabei auch Missbrauchsphänomene oder verwaltungstechnische und sonstige mit Migrationsfragen zusammenhängende Hindernisse bei der Anwerbung von ausländischen Forschern darzustellen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Fachkräfteeinwanderung zu beraten.

Jahresberichte

Der Beirat berichtet der Leitung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mindestens einmal im Kalenderjahr über die Erfüllung seiner Aufgaben.

Kern der Berichte ist jeweils eine Darstellung der Schwerpunkte, mit denen sich der Beirat im Berichtszeitraum befasst hat und zu denen er beratend tätig war oder Empfehlungen abgegeben hat.

In den Jahren 2016 bis 2019 erfolgte die Berichterstattung mündlich gegenüber der Leitung des Bundesamtes.

Diskussionspapier des Beirats

Vor dem Hintergrund der im Juli 2022 veröffentlichten Start-up-Strategie der Bundesregierung beschäftigte sich der Beirat für Forschungsmigration in der zweiten Jahreshälfte 2022 verstärkt mit den Anforderungen und Potenzialen von Start-up-Gründungen durch Drittstaatsangehörige in Deutschland.

Die Diskussionen und daraus erarbeiteten Handlungsoptionen zu diesem Thema führten schließlich zu dem im Namen des Beirats verfassten Diskussionspapier zur "Anwerbung und Förderung von Start-up-Gründungen durch Drittstaatsangehörige in Deutschland", mit dem unter anderem Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung angeregt werden, um das bisher verborgene Potenzial von Start-up-Gründungen durch Drittstaatsangehörige als wichtigen Faktor für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland nutzbar zu machen.

Die Veröffentlichung des Diskussionspapiers markiert zugleich den Startschuss für eine künftig stärkere öffentliche Positionierung des Beirats durch konkrete Initiativen. Weitere Diskussionspapiere sollen folgen.