Übersiedler aus der ehemaligen DDR , , Folgeaufgaben der ehemaligen Bundesaufnahmestellen in Gießen und in Berlin
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Die ehemaligen Bundesaufnahmestellen in Gießen und in Berlin haben das Aufnahmeverfahren für Übersiedler aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) durchgeführt. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildete das Aufnahmegesetz vom 22. August 1950, welches durch das Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes vom 24. Juni 1990 mit Wirkung vom 01. Juli 1990 aufgehoben wurde. Alle im Zuge der Durchführung dieser Aufnahmeverfahren erstellten personenbezogenen Akten werden im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Gießen aufbewahrt.
Das BAMF übt in Bezug auf die Aufnahmeverfahren bzw. die mit den Verfahren in Zusammenhang stehenden Akten folgende Aufgaben aus:
Amtshilfeersuchen
- Überlassung von Aufnahmeakten an Behörden und sonstige zur Einsichtnahme berechtigte Institutionen
- Mitteilungen an Kranken- und Rentenversicherungsträger über Lageraufenthalte von Übersiedlern
- Übermittlung von Sachverhalten und Daten an Sozial und Ausgleichsämter aufgrund der Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) und des Häftlingshilfegesetzes (HHG)
- Beantwortung von Anfragen der Polizeidienststellen in Zusammenhang mit Strafrechtsdelikten
- Auskünfte an Suchdienste
- Bearbeitung sonstiger behördlicher Anfragen
Private Auskunftsersuchen
- Beantwortung von Anfragen einzelner ehemaliger Antragsteller zur Klärung von Rentenversicherungszeiten, Eigentumsverhältnissen, Erbangelegenheiten usw. (im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes)
- Erteilen von Auskünften aufgrund des zum 01.11.1992 in Kraft getretenen Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG)
- Gewährung von Akteneinsicht an Berechtigte