Stellenausschreibungen , Format: Artikel, Bereich: Karriere

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Wir suchen Sie

Für unsere bundesweiten Dienststellen suchen wir Fach- und Führungskräfte in den unterschiedlichsten Aufgabenfeldern und Laufbahnen.

Worauf das Bundesamt Wert legt, welches Profil Sie mitbringen sollten und was Sie im Bundesamt erwartet, erfahren Sie in den jeweiligen Ausschreibungen sowie unter Wir als Arbeitgeber und Direkteinstieg.
Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie auf dieser Seite, den Stellenportalen des Bundes, der Website von Interamt und der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit.

Von der Ausschreibung bis zur Einstellung

1. Stellenausschreibung (2-3 Wochen), 2. Sichtung der Bewerbungen (bis zu 3 Wochen), 3. Auswahlverfahren (mehrere Tage oder Wochen), 4. Einstellungsverfahren (mindestens 8-12) und 5. Einstellungszusage (zum 1. und 15. eines Monats).Größer darstellen Der Ablauf des Auswahlprozesses des BAMF. Quelle: BAMF

1. Jede Einstellung beginnt mit der Ausschreibung der vakanten Stelle. Ihre Bewerbung reichen Sie bitte online über den in der Ausschreibung genannten Link ein. Im Rahmen der Bewerbung werden Sie gebeten, online einige Fragen zu Ihrer Person sowie Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu beantworten. Diese Angaben erleichtern uns die Sichtung Ihrer Bewerbung. Bitte laden Sie auch Ihre Bewerbungsunterlagen, wie Lebenslauf, Bildungszeugnis mit Noten- und Fächerübersicht, ggf. Arbeitszeugnisse oder Zertifikate hoch. Ein Motivationsschreiben ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es wird explizit in der Ausschreibung verlangt.

2. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sichten und ranken wir alle Bewerbungen. In der Ausschreibung wurden Kriterien genannt, die zwingend zu erfüllen sind, wie der passende Bildungsabschluss, sowie wünschenswerte Anforderungen, die nicht zwingend vorliegen müssen, für das weitere Auswahlverfahren jedoch von Vorteil sind. Basis für das Ranking sind die im Ausschreibungstext formulierten Anforderungen. Je nach Bewerbendenlage kann die Sichtung einige Zeit in Anspruch nehmen. Am Ende dieser "Vorauswahl" steht fest, welche Bewerbenden zum Auswahlverfahren eingeladen werden können und wer als Nachrückerin bzw. Nachrücker in Betracht kommt. Personen, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen, erhalten eine Absage.

3. Die Termine für das Auswahlverfahren werden zunächst telefonisch mit den Bewerbenden abgestimmt. In jeden Fall wird der Termin auch per E-Mail verschickt. Hier finden Sie auch weitere wichtige Hinweise zum Ablauf des Auswahlverfahrens. Ob ein reguläres Interview oder ein Assessment Center stattfindet, hängt von der ausgeschriebenen Position ab. Je nachdem, wie viele Stellen es zu besetzten gilt, kann das Auswahlverfahren mehrere Tage oder Wochen dauern.
Weiterführende Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in unseren FAQ.

4. Nachdem das Auswahlverfahren abgeschlossen wurde, werden die Einstellungskandidatinnen und -kandidaten kontaktiert. Wir klären das weitere Vorgehen, beispielsweise, welche Unterlagen für die Einstellung benötigt werden, z.B. Führungszeugnisse, und leiten die gesetzlich vorgeschriebene einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 5 AsylG i.V.m. § 8 SÜG ein. Parallel werden unsere Mitbestimmungsorgane (Personalräte, Vertretung der schwerbehinderten Personen und Gleichstellungsbeauftragte) zur Einstellung beteiligt. Wie lange es dauert, bis alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, ist einzelfallabhängig, kann jedoch in der Regel rund 12 Wochen dauern.

5. Sobald alle Einstellungsunterlagen und Zustimmungen der Mitbestimmungsorgane vorliegen, stimmen wir einen Einstellungstermin mit Ihnen ab. Der Dienstbeginn ist zum 1. und 15. eines Monats möglich. Sie erhalten dann eine verbindliche Einstellungszusage und im Nachgang Ihren Arbeitsvertrag. Wir freuen uns, Sie als neue Kollegin oder neuen Kollegen begrüßen zu dürfen! Lesen Sie auch unsere Informationen für Bewerberinnen und Bewerber.

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Kontakt

Karriere-Team

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Bleiben Sie auf dem Laufenden mit Ihrem persönlichen Suchprofil bei der Stellenbörse Interamt oder melden Sie sich unter www.bund.de für den Stellen-Newsletter an. Auf beiden Portalen veröffentlichen wir zusätzlich zu unserer Website unsere Stellenangebote.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne für Karriere-Fragen beim BAMF zur Verfügung, auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Profil zu uns passt. Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular.

Sicherheitsüberprüfung und Datenschutz

  • Alle Neueinstellungen beim Bundesamt müssen eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach § 5 Asylgesetz in Verbindung mit § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchlaufen. Für einige besonders sicherheitsrelevante Tätigkeiten ist eine erweitere Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG bzw. eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gemäß § 10 SÜG erforderlich. Informationen hierzu finden Sie in unserem Hinweisblatt.
  • Laden Sie sich zudem unsere Datenschutzhinweise für Bewerbende herunter, um zu erfahren, wofür Ihre Daten im Bewerbungsverfahren verwendet werden.