Freiberufliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler ,
Interesse am Dolmetschen und Übersetzen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)?
Wir suchen Sie: Werden Sie als freiberufliche Sprachmittlerin oder Sprachmittler für das BAMF tätig!
Wieso setzt das BAMF freiberufliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler ein?
Eine der wichtigsten Aufgaben des BAMF ist die Annahme und Prüfung von Asylanträgen im Rahmen von Asylverfahren. Hierbei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Denn die Anhörungen und weiteren Elemente des Asyl- und Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens werden in der Amtssprache Deutsch durchgeführt. Da Antragstellende in der Regel nicht genügend Deutsch verstehen und sprechen, stellen Sie als freiberufliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler durch Ihre Verdolmetschung die Kommunikation zwischen den beteiligten Personen sicher.
Was machen freiberufliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler beim BAMF?
- Sie dolmetschen (= mündlich) in beide Sprachrichtungen.
- Sie dolmetschen sämtliche Kommunikationsinhalte – hierzu können auch geschriebene Texte gehören (Vom-Blatt-Dolmetschen).
- Sie übersetzen (= schriftlich) ggf. standardisierte Dokumente.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Sprachmittlung im Asylverfahren.
Was muss ich für eine Tätigkeit als freiberufliche Sprachmittlerin oder freiberuflicher Sprachmittler mitbringen?
- sichere Sprachkenntnisse (in Wort und Schrift) in der jeweiligen im Asylverfahren benötigten Sprache
- nachweisbare Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau C1 (GERS)
- solide Kenntnisse der Terminologie und Abläufe im Asylverfahren
- Kommunikationskompetenz
- Professionalität, Neutralität, Allparteilichkeit und Transparenz
- Verschwiegenheit
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- Sie selbst oder Ihre Familienangehörigen durchlaufen aktuell kein Asyl-, Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren.
Wo werden freiberufliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gesucht?
Sprachmittlerinnen und Sprachmittler werden grundsätzlich für Einsätze an allen Standorten gesucht. Einer der 49 Standorte in Deutschland ist bestimmt auch in Ihrer Nähe. Die konkreten Einsätze werden über unser Buchungssystem anhand des jeweils aktuellen Bedarfs geplant.
Was bietet das BAMF freiberuflichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern?
- Wir bieten Ihnen eine freiberufliche Tätigkeit bei einem vertraglich zu vereinbarenden, attraktiven Stundenhonorar.
- Wir bieten Ihnen die Möglichkeit bundesweiter Einsätze an verschiedenen Standorten des Bundesamtes bei Erstattung der Fahrt- und notwendigen Unterbringungskosten.
- Wir bieten Ihnen einen Zugriff auf unser Buchungssystem, mit dem Sie Ihre Tätigkeit flexibel in Ihre Planungen integrieren und frei angeben können, wann Sie für Einsätze zur Verfügung stehen.
- Wir bieten Ihnen die Teilnahme an einer Online-Einführung zum Dolmetschen im Asylverfahren. In dieser klären wir Sie auch über die Abläufe im Asylverfahren auf.
- Wir bieten Ihnen die Möglichkeit von Video- und Audiodolmetscheinsätzen.
Konnten wir Ihr Interesse an einer Tätigkeit für das BAMF wecken? Dann bewerben Sie sich bitte per E-Mail.
Ihre Bewerbungsunterlagen
- vollständiger Lebenslauf tabellarisch (inklusive Nebentätigkeiten)
- Pass- oder Ausweiskopie als gut lesbaren Farb-Scan
- ggf. Scan Ihres Aufenthaltstitels (dieser muss mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet" versehen sein)
- Sprachnachweis Deutsch Niveaustufe C1 GERS
- Erweiterte Meldebescheinigung (mit früheren Anschriften und Ein- und Auszugsdaten)
- Formblatt zur Abfrage der Sprach- und Sprachmittlungskenntnisse
- Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung für den Einsatz als freiberufliche/r Sprachmittler/in (EuZ)
wünschenswert: Nachweise Ihrer einschlägigen Qualifikation, z. B.
- Abschlusszeugnis eines fach- oder sprachspezifischen Hochschulstudiums
- Staatliche Prüfung als Dolmetscher/in und/oder Übersetzer/in
- Beeidigung als Übersetzer/in bzw. Dolmetscher/in
Schicken Sie uns diese Unterlagen bitte eingescannt per E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ergänzende Informationen
Zu den aktuell verstärkt gesuchten Sprachen
Wir freuen uns über jede Bewerbung, denn wir suchen alle auf der Welt gesprochenen Sprachen. Ist die von Ihnen beherrschte Sprache hier nicht aufgeführt, bewerben Sie sich also trotzdem!
Aktuell suchen wir verstärkt freiberufliche Sprachmittelnde mit diesen Sprachen:
- Belutschisch
- Burmesisch
- Dari
- Deutsche und Internationale Gebärdensprache
- Khmer/Kambodschanisch
- Kurdisch (Badinani, Kurmandschi und Sorani)
- Paschto
- Romanes
Sprachen des afrikanischen Kontinents, insbesondere
- Baule
- Bedauye
- Dagbani
- Dendi
- Dinka
- Edo/Bini
- Gonja
- Komorisch
- Koniake
- Kpelle
- Krio
- Malinke
- Mandingo
- Mende
- Nuer
- Oromo
- Rundi/Kirundi
- Rwanda/Kinyarwanda
- Somali
- Taschelhit
- Temne
- Tigrinya
- Telugu
- Türkisch
- Usbekisch
Zu den vom BAMF vorausgesetzten Kompetenzen
Sichere Sprachkenntnisse (in Wort und Schrift) in der deutschen und in der jeweiligen im Asylverfahren benötigten Sprache sind Voraussetzung für eine vollständige und genaue Übertragung sämtlicher Inhalte eines Asylverfahrensschritts. Im Deutschen sind Kenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) erforderlich. Darüber hinaus benötigen Sie in beiden Sprachen solide Kenntnisse der Terminologie und der Abläufe im Asylwesen. Auch juristische und medizinische Fachbegriffe sollten Ihnen in beiden Sprachen geläufig sein. Wir unterstützen Sie durch die Freischaltung zu einer Online-Einführung ins Dolmetschen im Asylverfahren. Grundsätzlich bilden Bereitschaft zu und Interesse an kontinuierlicher Weiterbildung einen zentralen Aspekt der Sprachmittlung.
Kommunikationskompetenz und eine wertschätzende und respektvolle Grundhaltung gegenüber allen am Asylverfahren beteiligten Personen und Personengruppen setzen wir voraus.
Im Asylverfahren, insbesondere in einer Anhörung, treffen neben verschiedenen Sprachen auch unterschiedliche Ausgangspositionen, Erfahrungen, Kenntnisstände und Bildungshorizonte aufeinander. Hier müssen Sie als Dolmetscherin oder Dolmetscher stets professionelle Distanz zeigen und neutral bzw. allparteilich und transparent handeln.
Ohne Wahrung der Verschwiegenheit ist eine Anhörung nicht durchführbar. Daher sind auch Sie verpflichtet, über sämtliche Inhalte der von Ihnen gedolmetschten Gespräche Stillschweigen zu bewahren.
In einer Anhörung können auch emotional belastende Inhalte zur Sprache kommen, über die Sie ebenfalls nicht sprechen dürfen. Daher ist es hilfreich, wenn Sie über Grundkenntnisse und -fertigkeiten zur Stress- und Traumaprävention verfügen und diese anwenden können.
Für die Planung der Abläufe ist es wichtig, dass Sie Ihre Einsätze zuverlässig und pünktlich wahrnehmen.
Nicht eingesetzt werden dürfen Sie insbesondere, wenn Sie selbst oder Ihre Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister) aktuell ein Asyl-, Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren durchlaufen.
Weitere Informationen über die erforderlichen Kompetenzen finden Sie auch in den Standards für das Dolmetschen im Asylverfahren.
Für Dolmetsch- oder Übersetzungsbüro
Sie leiten ein Dolmetsch- und/oder Übersetzungsbüro und haben Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge?
Schreiben Sie eine E-Mail an Referat 31E – Sprachendienste, wir informieren Sie gern.