Rückstellung von Entscheidungen Syrien
Angesichts der Situation in Syrien hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden, Entscheidungen zu Antragstellenden aus dem Herkunftsland Syrien zunächst zurückzustellen. Die Weiterentwicklung der Lage in Syrien wird beobachtet. Diese ist nach dem Sturz des Assad-Regimes außerordentlich dynamisch, unübersichtlich und schwer zu bewerten.
Das BAMF beobachtet die Situation vor Ort fortlaufend und unter Einbeziehung aller hierfür relevanten Quellen. Auf Grundlage der aktuellen Situation und der nicht absehbaren Entwicklung kann jedoch derzeit keine abschließende Entscheidung über den Ausgang eines Asylverfahrens getroffen werden.
Aus diesem Grund hat das BAMF Entscheidungen zu Antragstellenden aus Syrien, bei denen es auf die Lage in Syrien ankommt, vorläufig zurückgestellt. Bei einer der Bewertung zugänglichen Verstetigung der Lage wird das BAMF eine Anpassung der Entscheidungspraxis prüfen und anschließend die Entscheidungstätigkeit wieder vollumfänglich aufnehmen.
Ob die aktuellen Entwicklungen zu Fluchtbewegungen in der Region oder aus der Region hinaus führen, ist zur Zeit noch nicht vorhersehbar. Welche Auswirkungen die sich verändernde Lage auf die Möglichkeiten von syrischen Flüchtlingen zur Rückkehr in ihre Heimat haben wird, ist ebenfalls nicht vorhersehbar.
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Quelle: BAMF
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