Erklärung zur Barrierefreiheit , , Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bamf.bund.de veröffentlichte Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Als öffentliche Stelle im Sinne der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webauftritte und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf der Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurde.
Die Einschätzung basiert auf der vom BAMF beauftragten und durch Materna Information & Communications SE mit Stand vom 30.04.2025 ausgeführten Anpassung und Behebung der bisher vorhandenen Mängel..
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Sollten noch Alternativinhalte zu Video- und Bildinhalten oder Erläuterungen zu Abkürzungen fehlen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Diese Erklärung wurde am 14.11.2019 erstellt und zuletzt am 23.06.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
beschwerde-barrierefreiheit@bamf.bund.de
Bei Fragen zu Asyl, Aufenthalt und anhängigen Verfahren wenden Sie sich bitte an service@bamf.bund.de.
Durchsetzungsverfahren
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass sich das Durchsetzungsverfahren nicht auf entscheidungsrelevante Sachverhalte den Regelungsbereich des BAMF betreffend bezieht.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:
- Telefon: +49 – (0)30 18 527-2805
- Fax: +49 -(0)30 18 527-2901
- E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg.de