Erklärung zur Barrierefreiheit , Datum: 21.03.2024, Format: Artikel, Bereich: Behörde , Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bamf.bund.de veröffentlichte Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Als öffentliche Stelle im Sinne der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webauftritte und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2023 durch eine von der Deutschen Telekom MMS GmbH im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik  durchgeführten Bewertung (Vereinfachte Überwachung zur BITV 2.0 vom 31.07.2023).

Aufgrund der Überprüfung ist der Webauftritt mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Manche Nicht-Text-Inhalte besitzen keinen aussagekräftigen Alternativtext oder werden von Screenreadern nicht ausgegeben (1.1.1)
  • Vereinzelt sind Informationen, Strukturen und Beziehungen nicht identifizierbar (1.3.1)
  • Durch die Ausgabe von Untermenus wird eine sinnvolle Lesereihenfolge unterbrochen (1.3.2)
  • Auf Such- und Formularseiten ist der Kontrastabstand von Nicht-Textinhalten nicht ausreichend (1.4.11)
  • Die Fokusreihenfolge ist auf der Startseite, der Suchseite und der Formularseite (Kontaktformular) nicht aufgabenangemessen; der „Nach-oben-Link“ verbleibt auf dem Link und geht nicht zum Seitenanfang (2.4.3).
  • Der Linkzweck auf der Suchseite ist unverständlich (2.4.4)
  • Name, Rolle und/oder Wert sind teilweise nicht identifzierbar (4.1.2)

Diese Erklärung wurde am 14.11.2019 erstellt und zuletzt am 31.03.2024 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

internetredaktion@bamf.bund.de

Bei Fragen zu Asyl, Aufenthalt und anhängigen Verfahren wenden Sie sich bitte an service@bamf.bund.de.

Durchsetzungsverfahren

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass sich das Durchsetzungsverfahren nicht auf entscheidungsrelevante Sachverhalte den Regelungsbereich des BAMF betreffend bezieht.

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:

  • Telefon: +49 – (0)30 18 527-2805
  • Fax: +49 -(0)30 18 527-2901
  • E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg.de