Förderverfahren Asylverfahrensberatung , Datum: 08.11.2024, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

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Förderaufruf für die Umsetzung einer flächendeckenden behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB)

Entsprechend § 12a Asylgesetz sowie der Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) vom 20. September 2024 (Förder-RL AVB), Gemeinsames Ministerialblatt (GMBl) 2024, Nr. 37, S. 778 ff. fördert der Bund eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung (AVB).

Auch im Jahr 2025 werden hierfür Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Förderinteressierte für das Jahr 2025 werden hiermit aufgefordert, bis zum 08.12.2024 entsprechende Förderanträge beim Bundesamt einzureichen. Nähere Details sind dem Förderaufruf zu entnehmen.

Asylsuchende stehen vor besonderen Herausforderungen. Die Asylverfahrensberatung soll sicherstellen, dass sie bereits vor ihrer Anhörung und bei Bedarf bis zum unanfechtbaren Abschluss ihres Asylverfahrens in Form vertraulicher Einzelgespräche zu ihrem individuellen Asylverfahren beraten und unterstützt werden können. Die Asylverfahrensberatung wird von den Verbänden der freien Wohlfahrt und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren umgesetzt. Sie erfolgt behördenunabhängig, ergebnisoffen, unentgeltlich, individuell und freiwillig. Die für die Umsetzung erforderlichen Mittel werden vom Bund zur Verfügung gestellt und im Rahmen eines Förderprogramms als Zuwendungen vergeben. Das BAMF ist als Bewilligungsbehörde für die Durchführung des Förderprogramms zuständig.

Förderverfahren Asylverfahrensberatung

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zum 01. Januar 2023 und der Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) vom 20. September 2024 (Förder-RL AVB), Gemeinsames Ministerialblatt (GMBL) 2024, Nr. 37, S. 778 ff., ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Bewilligungs- und Prüfbehörde für die Umsetzung des Förderverfahrens der Asylverfahrensberatung zuständig. Förderinteressierte können sich auf der Homepage des BAMF über Voraussetzungskriterien, wie beispielsweise Anforderungen an das Beratungspersonal und aktuelle Ausschreibungen informieren. Aufrufe zum Förderverfahren werden regelmäßig auf der BAMF-Homepage veröffentlicht.

Rechtliche Grundlagen

Durch das "Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" (das sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz) wurde der §12a "Asylverfahrensberatung" in das Asylgesetz eingefügt.

Ab dem Förderjahr 2025 kommt ergänzend dazu die Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) vom 20. September 2024 (Förder-RL AVB), Gemeinsames Ministerialblatt (GMBL) 2024, Nr. 37, S. 778 ff. als Fördergrundlage hinzu.