Ausgang des Asylverfahrens
Nach der endgültigen Entscheidung des Bundesamtes, das heißt nach Abschluss des Asylverfahrens, folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder aber die Ausreisepflicht. Für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten sind die jeweiligen Ausländerbehörden zuständig.