Erstverteilung der Asylsuchenden (EASY) ,
Asylsuchende werden zunächst in den nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtungen des jeweiligen Bundeslandes registriert. Die zuständige Aufnahmeeinrichtung ermittelt das Quotensystem EASY bei der Erstregistrierung.
EASY - Das Quotensystem für eine gerechte Verteilung
- Die Erstverteilung der Asylsuchenden vor der Antragstellung beim Bundesamt erfolgt seit dem 01.04.1993 durch ein computergestütztes System – EASY (Erstverteilung Asylbegehrende) – nach einer festgelegten Aufnahmequote auf die Bundesländer. So soll eine angemessene und gerechte Verteilung auf die Bundesländer sichergestellt werden.
- Der Verteilalgorithmus folgt im Grundsatz § 46 Abs. 2 AsylG und berücksichtigt neben der HKL-Zuständigkeit der einzelnen Länder deren Soll/Ist-Abweichung von der Aufnahmeverpflichtung (IST-Differenz), die anhand der Quote nach dem Königsteiner Schlüssel berechnet wird.
- Die Aufnahmequote richtet sich nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel":
- Jährliche Neuberechnung durch das Büro der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
- Zusammensetzung: zwei Drittel Steueraufkommen und ein Drittel Bevölkerungszahl der Länder - Falls eine länderübergreifende Verteilung von Asylsuchenden erfolgen muss, wird unter den möglichen Zielaufnahmeeinrichtungen die nächstgelegene ausgewählt.
- Das Bundesamt hat das Programm EASY gemeinsam mit den Bundesländern konzipiert und fungiert als zentrale Verteilungs- sowie Administrationsstelle.
Durch die Zuweisung in eine bestimmte Aufnahmeeinrichtung entscheidet sich auch, in welcher Außenstelle des Bundesamtes der Asylantrag der Asylsuchenden bearbeitet wird.
Derzeit sind folgende Verteilungsquoten gültig:
Bundesland | Quote |
---|---|
Baden-Württemberg | 13,04061 % |
Bayern | 15,56072 % |
Berlin | 5,18995 % |
Brandenburg | 3,02987 % |
Bremen | 0,95379 % |
Hamburg | 2,60343 % |
Hessen | 7,43709 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 1,98045 % |
Niedersachsen | 9,39533 % |
Nordrhein-Westfalen | 21,07592 % |
Rheinland-Pfalz | 4,81848 % |
Saarland | 1,19827 % |
Sachsen | 4,98208 % |
Sachsen-Anhalt | 2,69612 % |
Schleswig-Holstein | 3,40578 % |
Thüringen | 2,63211 % |
Hintergrundinformationen
Funktionsweise des Quotensystems EASY
- Die EASY-Verteilung der asylsuchenden Personen geschieht in anonymisierter Form. Es wird weder ein Name noch eine Personenkennziffer oder Ähnliches in das System gespeichert. Das EASY-System ist damit keine Datenbank im üblichen Sinne, sondern nur ein reines fallbasiertes Verteilungssystem, welches lediglich die Merkmale "aufnehmendes Bundesland", "Herkunftsland" und die Familienzusammensetzung kennt.
- Nach Eingabe einer Erstmeldung durch eine Erstaufnahmeeinrichtung zeigt der Rechner innerhalb von 3-4 Sekunden die Verteilentscheidung an und registriert diese anhand einer vom System vergebenen und für das jeweilige Bundesland fortlaufenden Optionsnummer.
- Sofern der Asylbewerber entsprechend der EASY-Entscheidung in ein anderes Bundesland weiterreisen muss, veranlasst und finanziert das sendende Bundesland die Reise. Er erhält in diesem Fall eine sogenannte Anlaufbescheinigung. Diese enthält neben den persönlichen Daten auch die Adresse der für ihn zuständigen Aufnahmeeinrichtung sowie die Optionsnummer des EASY-Systems.
- Mit dem EASY-System sollen in der Gesamtbetrachtung folgende Ziele erreicht werden:
1. Entfallende bzw. kürzere Reisewege (baldmöglicher Asylverfahrensbeginn)
2. geringere Reisekosten
3. Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Bundesländern nach den vereinbarten Quoten gem. § 45 AsylG
4. gleichmäßigere Auslastung der Aufnahmeeinrichtungen - Der Ankunftsnachweis wird in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung ausgehändigt. Dieser enthält eine Identifikationsnummer (AKN-Nummer), die wichtigsten Daten zur Person sowie Angaben über die zuständige Aufnahmeeinrichtung.