Schutzformen

Bei jedem Asylantrag prüft das Bundesamt auf Grundlage des Asylgesetzes, ob eine der vier Schutzformen – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot – vorliegt.

Diesen Inhalt gibt es auch auf

Schutzformen

Hinweis zu Begrifflichkeiten

Der Begriff Flüchtling wird zwar im Alltag vielfach als Synonym für geflüchtete Menschen genutzt, im Verständnis des Asylrechts umfasst er jedoch ausschließlich anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, d.h. Personen, die nach Abschluss eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten. Darüber hinaus gibt es allerdings drei weitere Schutzformen, bei deren Vorliegen Asylrecht gewährt werden kann. Als zuständige Behörde für die Umsetzung des Asylrechts unterscheidet das Bundesamt genauer - und zwar folgende Personengruppen:

Asylsuchende: Personen, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen und die noch nicht als Asylantragstellende beim Bundesamt erfasst sind.

Asylantragstellende: Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die sich im Asylverfahren befinden und deren Verfahren noch nicht entschieden ist.

Schutzberechtigte sowie Bleibeberechtigte: Personen, die eine Asylberechtigung, einen Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz erhalten oder aufgrund eines Abschiebungsverbots in Deutschland bleiben dürfen.

Flüchtlingsschutz , Datum: 14.11.2019, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Der Flüchtlingsschutz ist umfangreicher als die Asylberechtigung und basiert auf der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie greift auch bei der Verfolgung von nichtstaatlichen Akteuren ein.

Asylberechtigung , Datum: 22.06.2023, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Asylberechtigte sind politisch Verfolgte, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden.

Subsidiärer Schutz , Datum: 14.11.2019, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Nationales Abschiebungsverbot , Datum: 14.11.2019, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Wenn die drei Schutzformen nicht greifen, kann bei Vorliegen bestimmter Gründe ein Abschiebungsverbot erteilt werden.

Ablauf des deutschen Asylverfahrens (Broschüre) Format: Broschüre, Dieser Download ist in weiteren Sprachen verfügbar

Die Prüfung von Asylanträgen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Diese Broschüre informiert über einzelne Aspekte des Asylverfahrens - von der Antragstellung über die Anhörung bis zur Entscheidung.