Asylantrag für Analphabeten , Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Audio-Beschreibungen zum schriftlichen Formularantrag aufgrund der Auswirkungen durch das Corona-Virus

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zur gebotenen Vermeidung von Kontakten aufgrund des Corona-Virus die persönliche Antragstellung umgestellt und nimmt Asylanträge gegenwärtig nur noch schriftlich entgegen. Dabei handelt es sich nicht um einen "Schriftlichen Asylantrag" nach § 14 Abs. 2 AsylG, der beispielsweise für unbegleitete Minderjährige vorgesehen ist bzw. für Antragstellende, die sich in Haft oder in einem Krankenhaus befinden, sondern weiterhin um eine persönliche Antragstellung mit sogenannten "Formularanträgen", die ab sofort in einem kontrollierten Verfahren zulässig sind.

Voraussetzung für die Antragstellung mittels "Formularantrag" ist die erfolgte Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung der Bundesländer, bei der auch ein Ankunftsnachweis (AKN) ausgestellt wird. Im Anschluss daran wird der "Formularantrag" ausgefüllt, vom Antragstellenden persönlich unterschrieben und gemeinsam mit einer Kopie des AKN an das Bundesamt übermittelt. Nach Eingang stellt das Bundesamt Aufenthaltsgestattungen aus und übermittelt diese gemeinsam mit den schriftlichen Belehrungen zum Asylverfahren an die Antragstellenden.

Im Folgenden können Audio-Beschreibungen des Formularantrags in verschiedenen Sprachen abgespielt werden, um damit Asylantragstellenden, die von Analphabetismus oder anderen Einschränkungen betroffen sind, unter den genannten Voraussetzungen die Antragstellung zu ermöglichen.

Die deutsche Übersetzung der Beschreibungen stehen zum Download zur Verfügung.

Asylantrag für Analphabeten mit Hinweisen in arabischer Sprache, die hauptsächlich gesprochen wird in (Hauptherkunftsländer fett markiert): Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, Eritrea, Iran, Irak, Israel, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Oman, Palästinensische Gebiete, Saudi-Arabien, Senegal, Somalia, Sudan, Syrien, Tansania, Tunesien, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate.

Asylantrag für Analphabeten mit Hinweisen in Dari, das hauptsächlich gesprochen wird in (Hauptherkunftsländer fett markiert) Afghanistan.

Asylantrag für Analphabeten mit Hinweisen in englischer Sprache, die u.a. gesprochen wird in (Hauptherkunftsländer fett markiert) Ägypten, Äthiopien, Bahrain, Bangladesch, Bhutan, Brunei, Eritrea, Sri Lanka.

Asylantrag für Analphabeten mit Hinweisen in französischer Sprache, die hauptsächlich gesprochen wird in (Hauptherkunftsländer fett markiert) Algerien, Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Elfenbeinküste, Gabun, Guinea, Kamerun, Libanon, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Niger, Republik Kongo, Senegal, Togo, Tschad, Tunesien, Vietnam, Zentralafrikanische Republik.

Asylantrag für Analphabeten mit Hinweisen in Kurdisch-Badinani, das hauptsächlich gesprochen wird in (Hauptherkunftsländer fett markiert): Irak, Iran.

Asylantrag für Analphabeten mit Hinweisen in Kurdisch-Kurmandschi, das hauptsächlich gesprochen wird in (Hauptherkunftsländer fett markiert): Armenien, Irak, Iran, Syrien, Türkei.

Asylantrag für Analphabeten mit Hinweisen in Kurdisch-Sorani, das hauptsächlich gesprochen wird in (Hauptherkunftsländer fett markiert): Iran (anerkannte Minderheitensprache), Autonome Region Kurdistan (Irak).

Asylantrag für Analphabeten mit Hinweisen in Paschtu, das hauptsächlich gesprochen wird in (Hauptherkunftsländer fett markiert): Afghanistan, Pakistan, Iran.

Asylantrag für Analphabeten mit Hinweisen in persischer (Farsi) Sprache, die hauptsächlich gesprochen wird in (Hauptherkunftsländer fett markiert): Afghanistan, Iran, Tadschikistan

Asylantrag für Analphabeten mit Hinweisen in russischer Sprache, die hauptsächlich gesprochen wird in (Hauptherkunftsländer fett markiert): Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Russische Föderation (Russland), Ukraine, Usbekistan.

Asylantrag für Analphabeten mit Hinweisen in Somali, das hauptsächlich gesprochen wird in (Hauptherkunftsländer fett markiert): Somalia, Äthiopien, Dschibuti.

Asylantrag für Analphabeten mit Hinweisen in spanischer Sprache, die hauptsächlich gesprochen wird in (Hauptherkunftsländer fett markiert): Argentinien, Bolivien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Puerto Rico, Venezuela, Uruguay.

Asylantrag für Analphabeten mit Hinweisen in Tigrinya, das hauptsächlich gesprochen wird in (Hauptherkunftsländer fett markiert): Eritrea, Äthiopien.

Asylantrag für Analphabeten mit Hinweisen in türkischer Sprache, die hauptsächlich gesprochen wird in (Hauptherkunftsländer fett markiert): Türkei, Kosovo, Mazedonien.