Resettlement - Humanitäre Aufnahme - Relocation

Für Schutzbedürftige, die aufgrund humanitärer Krisen aus ihrem Herkunftsland geflohen sind, gibt es verschiedene Aufnahme- und Umverteilungsverfahren.

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Geflüchtete aus der Ukraine , Datum: 17.10.2023, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland.

Resettlement und NesT-Programm , Datum: 14.02.2023, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Resettlement soll die dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten ermöglichen. Die Betroffenen haben in dem Land ihrer ersten Zuflucht keine Perspektive auf Integration noch die Perspektive auf eine Rückkehr in ihr Heimatland. Der sogenannte Resettlementbedarf wird vom UNHCR festgestellt.

Humanitäres Aufnahmeverfahren , Datum: 14.11.2019, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Im Rahmen des humanitären Aufnahmeverfahrens nach § 23 Abs. 2 AufenthG können in Deutschland Menschen aufgenommen werden, die z.B. angesichts einer akuten Krisensituation aus ihrem Herkunftsland geflohen und kurzfristig auf humanitäre Hilfe angewiesen sind.

Relocation und besondere Umverteilungsverfahren , Datum: 14.11.2019, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Über das so genannte Relocation-Verfahren werden Asylsuchende aus EU-Mitgliedsstaaten mit besonders stark beanspruchten Asylsystemen – wie aktuell Griechenland und Italien - in andere Mitgliedsstaaten umverteilt und durchlaufen dort das Asylverfahren. Damit soll eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden innerhalb Europas erreicht werden.

Aufnahme ehemaliger Ortskräfte und gefährdeter Personen aus Afghanistan , Datum: 29.11.2021, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) steuert die Aufnahme und Verteilung der aus Afghanistan eingereisten Personen sowie deren Familien nach ihrer Ankunft in Deutschland.

Aufnahme besonders gefährdeter Personengruppen aus Russland , Datum: 18.07.2023, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Informationen zur Einreiseorganisation für russische Schutzberechtigte nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz

Aufnahme besonders gefährdeter Personengruppen aus dem Iran , Datum: 17.10.2023, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Informationen zur Einreiseorganisation für iranisch Schutzberechtigte nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz