Sprachmittlung im Asylverfahren , Datum: 10.04.2024, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist gesetzlich verpflichtet, Sprachmittelnde heranzuziehen, wenn Antragstellende der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig sind (§ 17 AsylG). Daraus erwächst die Verantwortung, die Bedingungen für qualitativ gutes Dolmetschen und Übersetzen gemäß den jeweils geltenden fachlichen Maßstäben und gesetzlichen Vorgaben zu schaffen.

Freiberufliche Sprachmittelnde gesucht

Haben Sie Interesse an einer freiberuflichen Zusammenarbeit mit dem BAMF als Sprachmittlerin oder Sprachmittler? Wichtige Informationen für Ihre Bewerbung finden Sie auf der Seite "Wir suchen Sie: Dolmetschen und Übersetzen für das BAMF".

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, veröffentlicht das Bundesamt Materialien für die Sprachmittelnden. Diese werden auch der Öffentlichkeit als Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.

Nachfolgend finden Sie allgemeine Auftragsspezifikationen des Bundesamtes für beide Bereiche der Sprachmittlung, Terminologielisten und weitere Materialien, die zur qualitativ besseren Sprachmittlung beitragen sollen.

Themenbezogen wurden diese Materialien drei Bereichen zugeordnet: "Sprachmittlung allgemein", "Dolmetschen" und "Übersetzen". So finden Sie schnell, was Sie suchen.

Gut zu wissen!

In den Dokumenten des Bundesamtes bedeutet "Dolmetschen" stets die mündliche Übertragung von einer Ausgangs- in eine Zielsprache. "Übersetzen" steht für die schriftliche Übertragung. Beide Begriffe werden unter "Sprachmittlung" zusammengefasst.

Das Bundesamt beauftragt freiberufliche Sprachmittelnde zur Verdolmetschung der Kommunikation insbesondere bei der Anhörung als Kernstück des Asylverfahrens. Beauftragte Übersetzungen umfassen ebenso verfahrensbezogene Dokumente und Schriftstücke wie behördliche Informationsmaterialien.

Sprachmittlung allgemein

Terminologielisten

Das Bundesamt veröffentlicht zweisprachige Terminologielisten, um Dolmetschen und Übersetzen im Asylverfahren zu vereinheitlichen. Die Terminologielisten sollen die Verständigung zwischen Antragstellenden und Mitarbeitenden des Bundesamtes weiter verbessern.

Vor Verwendung der Terminologielisten beachten Sie bitte das Informationsblatt
"Informationen zur Verwendung der zweisprachigen Terminologielisten des Bundesamtes".

Terminologieliste "Asyl"

In der "Terminologieliste Asyl" des Bundesamtes finden Sie die wichtigsten fachsprachlichen Begriffe aus dem deutschen Asylverfahren. Diese Terminologieliste ist ergänzt um Verweise auf relevante Gesetze, deutsche Abkürzungen und Wortverbindungen (Kollokationen). Die Liste ist kein Glossar: Definitionen zu den Begriffen sind in Gesetzen und Fachquellen zu finden.

Terminologieliste "Sexuelle Orientierung und Geschlechtliche Identität" (SOGI)

In der "Terminologieliste SOGI" des Bundesamtes finden Sie die wichtigsten fachsprachlichen Begriffe aus dem Bereich Sexuelle Orientierung und Geschlechtliche Identität (SOGI). Diese Terminologieliste ist verbunden mit einem Begleittext zum Dolmetschen für die schutzwürdige Personengruppe der LSBTIQ-Antragstellenden. Sie entstand mit beratender Begleitung durch den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e. V.

Terminologieliste "Religion"

In der "Terminologieliste Religion" des Bundesamtes finden Sie die wichtigsten fachsprachlichen Begriffe aus dem Bereich Religion für die Sprache Persisch. Das Bundesamt bedankt sich beim Seminar für Iranistik der Universität Göttingen für die Unterstützung.

Vergleichstabellen Dienstgrade

In den Vergleichstabellen finden Sie einen annähernden Vergleich zwischen den Dienstgraden der Bundeswehr und denen ausgewählter Herkunftsländer.

Dolmetschen

Dolmetschen ist die mündliche Übertragung von einer Ausgangs- in eine Zielsprache. Das Bundesamt beauftragt die Verdolmetschung insbesondere der Anhörung als Kernstück des Asylverfahrens. Ebenso gedolmetscht wird bei allen anderen Verfahrensschritten und Gesprächen im Rahmen des Asylverfahrens.

Die Broschüre "Hinweise für einen erfolgreichen Dolmetscheinsatz" des Bundesamtes stellt den Ablauf der persönlichen Anhörung dar. Sie erläutert die Rolle der Dolmetschenden und gibt wichtige Hilfestellungen für die Praxis.

Die "Standards für das Dolmetschen im Asylverfahren" sind Leitlinien für freiberufliche Dolmetscheinsätze im Asylverfahren.

Der "Leitfaden für Sprachmittelnde - Videodolmetschen" bietet Informationen zum Videodolmetschen und enthält Handlungs- und Verhaltensempfehlungen für einen erfolgreichen Videodolmetscheinsatz.

Übersetzen

"Übersetzen" steht für die schriftliche Übertragung von einer Ausgangs- in eine Zielsprache. Vom Bundesamt beauftragte Übersetzungen umfassen ebenso verfahrensbezogene Dokumente und Schriftstücke wie behördliche Informationsmaterialien.

Die "Stil- und Formatvorgaben für Übersetzungen" des Bundesamtes gelten für die Anfertigung beauftragter Übersetzungen in die deutsche Sprache. Sie dienen als allgemeine Auftragsspezifikation für alle Übersetzungsdienstleistungen.

Qualifizierungsmöglichkeiten im Bereich Sprachmittlung

In Deutschland gibt es aktuell keine Qualifizierungsmöglichkeiten, die gezielt auf das Dolmetschen und Übersetzen im Asylverfahren vorbereiten. Dennoch können grundsätzlich alle Angebote genutzt werden, die Kompetenzen im Dolmetschen und Übersetzen weiterentwickeln.

Hierzu gehören etwa:

  • Studiengänge in Translation, Dolmetschen, Übersetzen, Fachübersetzen und dergleichen
  • Ausbildung zur staatlich geprüften Dolmetscherin / zum staatlich geprüften Dolmetscher bzw. zur staatlich geprüften Übersetzerin / zum staatlich geprüften Übersetzer
  • IHK-Lehrgänge zum Dolmetschen, Übersetzen und Sprachmittlung
  • staatliche Prüfungen für Kandidatinnen und Kandidaten für die allgemeine Beeidigung / Ermächtigung
  • andere regional oder bundesweit angebotene Aus-, Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen Sprachmittlung, Dolmetschen und Übersetzen

"Trainingshandbuch für DolmetscherInnen im Asylverfahren"

Wenn Sie sich eigenständig im Dolmetschen im Asylverfahren spezialisieren möchten, können Sie beispielsweise das "Trainingshandbuch für DolmetscherInnen im Asylverfahren" des UNHCR Österreich nutzen.

Bitte beachten: Das Handbuch beschreibt das österreichische Asylverfahren. Daher unterscheiden sich einige Fachbegriffe von der in Deutschland gebräuchlichen Rechtssprache.

Mehr Informationen zu diesem Thema bieten einschlägige Berufsverbände, spezialisierte Qualifizierungseinrichtungen und Bildungsträger an.

Umgang mit belastenden Situationen

Die Inhalte, die im Asylverfahren vorgetragen und folglich gedolmetscht sowie übersetzt werden, können für alle beteiligten Personen emotional und psychisch belastend sein.

Die Fürsorge für das eigene allgemeine Wohlbefinden obliegt den freiberuflichen Sprachmittelnden. Entsprechende Kompetenzen können durch regionale oder bundesweite Qualifizierungsangebote erworben werden. In akuten Fällen ist eine professionelle Beratung sinnvoll, z. B. im Rahmen einer Supervision.

Mehr Informationen zu diesem Thema bieten einschlägige Berufsverbände, Wohlfahrtsverbände und regionale Sprachmittlungspools an.