Verfahrenssteuerung und Qualitätssicherung , Datum: 14.11.2019, Format: Artikel, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

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Verfahrenssteuerung

Um Asylverfahren einheitlich durchzuführen, ist eine durchgängige Steuerung erforderlich. Sie soll sicherstellen, dass die Entscheidungspraxis in allen Standorten des Bundesamtes einheitlich ausfällt.

Einheitliche Lageeinschätzungen innerhalb der Behörde

Die Verfahrenssteuerung erfolgt über Instrumente wie Dienstanweisungen und Arbeitsanleitungen. Dazu gehören auch amtsinterne Orientierungshilfen für die wesentlichsten Herkunftsländer der Asylsuchenden in Form von Leitsätzen. Diese erleichtern zum Beispiel eine einheitliche Lageeinschätzung bei vergleichbaren Sachverhalten. Die Leitsätze umfassen auch Themenbereiche wie inländische Fluchtalternativen, Gruppenverfolgung oder Sippenhaft. Sie ersetzen jedoch niemals eine individuelle Prüfung und Bewertung der Asylanträge. Diese erfolgt grundsätzlich durch die Entscheiderinnen und Entscheider.

Die Leitsätze

  • basieren auf den Erkenntnissen des Referats "Länderanalysen" über die Herkunftsländer,
  • werden stets auf einem aktuellen Stand gehalten,
  • werden weiterentwickelt aus der Zusammenarbeit des Referates "Grundlagen des Asylverfahrens, Umsetzung europäischen Rechts" mit den Analysereferaten und dem Expertenforum im "Informationszentrum Asyl und Migration". In die Weiterentwicklung fließen zudem Erkenntnisse mit ein, die die Standorte des Bundesamts bei den Anhörungen von Asyantragstellenden gewinnen.

Die Leitsätze spiegeln die Linie des Bundesamtes wider

Die Steuerung des Asylverfahrens dient auch dazu, die Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte zu vereinheitlichen. Daher gelten die Leitsätze auch im Prozessbereich als Grundlage für die Linie des Bundesamtes. Zwischen den Standorten und dem Referat, das die Prozessführung bei den Obergerichten wahrnimmt, erfolgt ein stetiger Informationsaustausch, etwa über die aktuelle Entscheidungspraxis der Obergerichte.

Eine wirksame Steuerung setzt aber auch eine ständige Erfolgskontrolle voraus. Dafür sorgt, neben der Fachaufsicht durch Referats- und Gruppenleiter auch das Referat "Operative Steuerungsunterstützung Asylverfahren". Es analysiert Entwicklungen und Trends, damit Handlungsbedarf für die Steuerungsmaßnahmen frühzeitig erkannt und umgesetzt werden kann.

Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung von Asylverfahren setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen.

Sie erfolgt ganzheitlich, denn es gilt hierbei das gesamte Asylverfahren - von der Antragstellung bis zur Zustellung des Bescheides - zu untersuchen. Bei der Qualitätskontrolle von Anhörungen und Bescheiden gilt das Vier-Augen-Prinzip, das in Form von Kurzübersichten ausgeübt wird. Zusätzlich werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Verfahren einer nochmaligen Qualitätskontrolle durch das zentrale Qualitätssicherungsreferat unterzogen.

Es werden verfahrensbegleitende Instrumentarien eingesetzt mit dem Ziel, die Qualitätsstandards einzuhalten und eine einheitliche Entscheidungspraxis zu gewährleisten. Sie umfassen Dienstanweisungen, Texthandbücher, Arbeitsanleitungen sowie die Qualitätshandbücher "Anhörung und Bescheid", die kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Darüber hinaus ist noch auf folgende qualitätssichernde Fortbildung- und Weiterbildungsangebote für Entscheiderinnen und Entscheider hinzuweisen:

  • Gemeinsame Projekte wie: IOM/UNHCR-Projekt "Identifizierung und Schutz von Betroffenen des Menschenhandels"
  • Training und Coaching für Entscheiderinnen und Entscheider im Asylprozess zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge und Folteropfer
  • Laufende Schulungen für Entscheiderinnen und Entscheider zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Supervision
  • Aus- und Fortbildungsplan für Entscheiderinnen und Entscheider (insbesondere die Sonderbeauftragten für unbegleitete Minderjährige, Traumatisierte und geschlechtsspezifisch Verfolgte)
  • Regelmäßig stattfindende Entscheider-Tagungen zum fachlichen Austausch

Im Rahmen der Qualitätssicherung wird zudem eng mit UNHCR und europäischen Partnerbehörden zusammengearbeitet.