Ankunftsnachweis , Datum: 03.06.2019, Format: Artikel, Bereich: Behörde

Die drei Kernbestandteile des Integrierten Identitätsmanagements umfassen eine frühzeitige Registrierung der Flüchtlinge, den Datenaustausch über ein Kerndatensystem aller am Asyl- und Integrationsprozess beteiligten Behörden und die Ausstellung eines Ankunftsnachweises.

Dank des Integrierten Identitätsmanagement werden Flüchtlinge bereits beim ersten Kontaktpunkt eindeutig registriert. Durch einen Datenaustausch mit den am Asyl- und Integrationsprozess beteiligten Behörden werden Effizienz, Transparenz und Sicherheit im Asylverfahren gewährleistet. Die drei Kernbestandteile des Integrierten Identitätsmanagement sind eine frühzeitige Registrierung der Flüchtlinge unter Nutzung biometrischer Merkmale, der Datenaustausch über ein Kerndatensystem sowie die Ausstellung eines Ankunftsnachweises. Dieser löst die bisher formlose und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltete "Bescheinigung zur Meldung als Asylsuchender (BÜMA)" ab. Die Ausstellung des Ankunftsnachweises ist Teil der Umsetzung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes. Mit diesem Gesetz wurde eine bundeseinheitliche und umfassende Regelung zur Meldung als Asylsuchender geschaffen.

Inzwischen wurden alle Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder und alle BAMF Standorte mit Erfassungsstationen ausgestattet, um Asylsuchende zu registrieren und einen Ankunftsnachweis auszustellen. Sämtliche Ausländerbehörden sind an das Ausländerzentralregister (AZR) angeschlossen. Die Meldebehörden werden automatisch aus dem AZR mit Meldedaten beliefert, die Datenübernahme polizeilich erfasster Daten mit Asylbezug ist produktiv.