Kommunikation mit den Verwaltungsgerichten , Datum: 03.06.2019, Format: Artikel, Bereich: Behörde

Das Bundesamt hat die elektronische Kommunikation mit den Verwaltungsgerichten eingeführt. Akten und Schriftstücke aus allen Außenstellen können nun elektronisch, rechtssicher und verschlüsselt per EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) an die Verwaltungsgerichte versandt werden. Die Verwaltungsgerichte wiederum können Aktenanfragen an eine zentrale Stelle in Nürnberg richten.

Ein Großteil der Verwaltungsgerichte verzichtet mittlerweile vollständig auf den Papieraktenversand. Circa 1.800 Akten und Schriftstücke werden durchschnittlich pro Tag elektronisch versandt. Die Außenstellen werden durch den wegfallenden Papierversand, beispielsweise auch bei Klageerwiderungen, deutlich entlastet.
Durch den schnellen, meist taggleichen Versand von Akten bei Anfragen, erkennen die Richter der Verwaltungsgerichte einen klaren Zeitgewinn in der Fallbearbeitung. Die technische Lösung läuft stabil und bringt die gewünschte Entlastung.