Digitalisierung des Asylverfahrens

Mit der Digitalisierung aller wesentlichen Verfahrensschritte sorgt das Bundesamt für eine Beschleunigung des Asylverfahrens – von der Einreise bis zur Integration bzw. Rückführung der Asylsuchenden.

Digitalisierung des Asylverfahrens

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020

Das BAMF ist Vorreiter in der Digitalisierung im Asylbereich und setzt hier auf innovative Technologien wie z.B. Blockchain. Im Rahmen der Ratspräsidentschaft will das Bundesamt die europäische Kooperation im Bereich der Digitalisierung vorantreiben und koordiniert hierzu gemeinsame europäische Maßnahmen.

Zur Harmonisierung arabischer Namensschreibweisen wurde ein webbasierter Transkriptionsservice (TKS) entwickelt, der arabische Namen in eine einheitliche lateinische Schreibweise überführt. TKS soll europaweit Behörden zur Verfügung gestellt werden, um eine gute Datenqualität in den verschiedenen Migrationsdatenbanken sicherzustellen.

Das BAMF plant ein Pilot-Projekt zur Sprach- und Dialekterkennung mit mehreren europäischen Ländern, in dem der Austausch und die Analyse von Sprachaufnahmen erprobt werden soll. Ziel ist es die Identifikation von Antragstellenden zu optimieren.

Mit der Digitalisierung aller wesentlichen Verfahrensschritte sorgt das Bundesamt für eine Beschleunigung des Asylverfahrens – von der Einreise bis zur Integration bzw. Rückführung der Asylsuchenden.

Ankunftsnachweis

Die drei Kernbestandteile des Integrierten Identitätsmanagements umfassen eine frühzeitige Registrierung der Flüchtlinge, den Datenaustausch über ein Kerndatensystem aller am Asyl- und Integrationsprozess beteiligten Behörden und die Ausstellung eines Ankunftsnachweises.

Dank des Integrierten Identitätsmanagement werden Flüchtlinge bereits beim ersten Kontaktpunkt eindeutig registriert. Durch einen Datenaustausch mit den am Asyl- und Integrationsprozess beteiligten Behörden werden Effizienz, Transparenz und Sicherheit im Asylverfahren gewährleistet. Die drei Kernbestandteile des Integrierten Identitätsmanagement sind eine frühzeitige Registrierung der Flüchtlinge unter Nutzung biometrischer Merkmale, der Datenaustausch über ein Kerndatensystem sowie die Ausstellung eines Ankunftsnachweises. Dieser löst die bisher formlose und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltete "Bescheinigung zur Meldung als Asylsuchender (BÜMA)" ab. Die Ausstellung des Ankunftsnachweises ist Teil der Umsetzung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes. Mit diesem Gesetz wurde eine bundeseinheitliche und umfassende Regelung zur Meldung als Asylsuchender geschaffen.

Inzwischen wurden alle Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder und alle BAMF Standorte mit Erfassungsstationen ausgestattet, um Asylsuchende zu registrieren und einen Ankunftsnachweis auszustellen. Sämtliche Ausländerbehörden sind an das Ausländerzentralregister (AZR) angeschlossen. Die Meldebehörden werden automatisch aus dem AZR mit Meldedaten beliefert, die Datenübernahme polizeilich erfasster Daten mit Asylbezug ist produktiv.

Postbearbeitung

Um die hohe Anzahl an Posteingängen und Aktenbeständen bewältigen zu können, wird im Bundesamt die Postbearbeitung digitalisiert und zentralisiert. Die Verteilung von Dokumenten soll zukünftig elektronisch erfolgen. Hierzu baut das Bundesamt einen zentralen Posteingang auf. Ziel ist es, den zentralen Posteingang als langfristige, zukunftsorientierte und effiziente Lösung der Postbearbeitungslogistik zu etablieren.

Als Sofortmaßnahme wurde ein eigenes Scanzentrum eingerichtet – dort werden Dokumente aus den Außenstellen gescannt und in das MARiS-System eingepflegt, sodass sie dann in digitalisierter Form vorliegen. Seit dem Projektstart im Februar 2016 wurden bisher mehr als 420.000 Dokumente (Stand: Februar 2017) digitalisiert und eingepflegt.

Video-Dolmetscher

Das Bundesamt hat im März 2016 erste Video-Dolmetscher - Hubs eingerichtet und kontinuierlich weiter ausgebaut. Damit kann der steigende Dolmetscher-Bedarf gedeckt werden.

Zur Deckung des steigenden Dolmetscher-Bedarfs im Bundesamt wird ein effizientes und transparentes System mit Videodolmetscher-Hubs in angeschlossenen Bedarfsaußenstellen eingesetzt. Seit März 2016 wurden in einer Erprobungsphase erste Video-Dolmetscher - Hubs eingerichtet. Die Kapazitäten der Hubs und die Anzahl der angeschlossenen Bedarfs-Außenstellen werden kontinuierlich ausgebaut. Dolmetscher werden aus den Hubs per Video-Übertragung direkt zu den Anhörungen in den Bedarfs-Außenstellen zugeschaltet. Die Übertragung erfolgt dabei über ein gesichertes internes Netzwerk und ausschließlich aus Liegenschaften des Bundesamtes. Der Bestand an Sprachmittlern wurde ebenfalls deutlich aufgestockt.

Kommunikation mit den Verwaltungsgerichten

Das Bundesamt hat die elektronische Kommunikation mit den Verwaltungsgerichten eingeführt. Akten und Schriftstücke aus allen Außenstellen können nun elektronisch, rechtssicher und verschlüsselt per EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) an die Verwaltungsgerichte versandt werden. Die Verwaltungsgerichte wiederum können Aktenanfragen an eine zentrale Stelle in Nürnberg richten.

Ein Großteil der Verwaltungsgerichte verzichtet mittlerweile vollständig auf den Papieraktenversand. Circa 1.800 Akten und Schriftstücke werden durchschnittlich pro Tag elektronisch versandt. Die Außenstellen werden durch den wegfallenden Papierversand, beispielsweise auch bei Klageerwiderungen, deutlich entlastet. Durch den schnellen, meist taggleichen Versand von Akten bei Anfragen, erkennen die Richter der Verwaltungsgerichte einen klaren Zeitgewinn in der Fallbearbeitung. Die technische Lösung läuft stabil und bringt die gewünschte Entlastung.

Geschäftsstelle Digitalisierung des Asylverfahrens

Die Geschäftsstelle Digitialisierung des Asylverfahrens (DAS) arbeitet für eine medienbruchfreie Datenübertragung im Bereich integriertes Identitätsmanagement.

Um die operative Arbeit der Projektgruppe Digitalisierung des Asylverfahrens (PG DAS) des Bundesministerium des Innern und für Heimat in geeignete Linienstrukturen zu überführen, wurde im Frühjahr 2018 im BAMF eine Geschäftsstelle eingerichtet.

Die Geschäftsstelle fungiert als zentrale Ansprechstelle für die am Integrierten Identitätsmanagement beteiligten Behörden (Bundeskriminalamt, Bundesverwaltungsamt und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), der Bundesdruckerei, den Ländern und Kommunen sowie dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Derzeitiger Arbeitsschwerpunkt ist die Koordinierung der fachlichen und technischen Weiterentwicklung der vom Bund bereitgestellten Personalisierungsinfrastrukturkomponente (PIK).

Mittels der PIK werden definierte Daten, sogenannte Kerndaten, im Rahmen der Erstregistrierung erfasst und an die Betreiberbehörden übermittelt. Neben Erstregistrierung von Asylsuchenden und Fast-ID Abfrage gemäß § 16 AsylG besteht die Möglichkeit der Erstregistrierung von unerlaubt eingereisten / aufhältigen Personen und der Fast-ID Abfrage gemäß § 49 Abs. 8 und Abs. 9 AufenthG an den PIK-Stationen. Zudem können Behörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Identität von Nachfragenden mittels Fast-ID Abfrage überprüfen (§11 Absatz 3a AsylbLG).

Durch die Geschäftsstelle wird eine zentralisierte Kommunikationsstruktur bereitgestellt und damit eine Schnittstelle zwischen Betreibern, Entwicklern und Nutzern der PIK hergestellt. Insbesondere die Einbindung der Länder und Kommunen wird durch die Arbeit der Geschäftsstelle gewährleistet. Hierzu finden z.B. regelmäßige Tagungen mit den Fachanwendern statt.

Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle Digitalisierung des Asylverfahrens unter der zentralen Emailadresse gsdas@bamf.bund.de sowie der Telefonnummer +49 911 - 943 24469 zur Verfügung.